Top 10 der Rechtsirrtümer

Die 10 wichtigsten Rechtsirrtümer

Top 10 der Rechtsirrtümer
Top 10 der Rechtsirrtümer
  1. Herr Anwalt, ist der Vertrag auch wasserdicht?

    Ein Vertrag kann nicht schwimmen, ist meißt auf Papier geschrieben und daher nie wasserdicht. Es gibt lediglich wirksame und unwirksame Klauseln und auch dies sehen Gerichte unterschiedlich.

  2. Kein gutes Geld schlechtem hinterher werfen

    Rechtsanwälte werden für die Beratung und Tätigkeit bezahlt, nicht für einen erwünschten Erfolg. Ein guter Rechtsanwalt klärt allerdings gut über bestehene Prozessrisiken auf.

  3. Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen

    Falsch. Weist das Produkt einen Mangel auf, und es wurde vor dem Kauf nicht darauf hingewiesen, hat auch hier der Kunde das Recht, den Artikel umzutauschen.

  4. Wer auffährt, hat Schuld

    Das stimmt nicht ganz. Es gibt lediglich einen Anscheinsbeweis hierfür. Das heißt, der Auffahrende muss beweisen, dass der vor ihm Fahrende die Schuld für den Unfall trägt.

  5. Verträge müssen in Schriftform geschlossen werden, um gültig zu sein

    Auch ein ein mündlicher Vertrag, z.B. per Handschlag ist wirksam. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Verträge grundsätzlich keiner besonderen Form bedürfen. Ausnahmen sind notarielle Verträge, z.B. beim Immobilienkauf.

  6. Liegestühle kann man reservieren

    Es herrscht Krieg zwischen Engländern und Deutschen. Handtücher, Jacken und andere Dinge vermitteln keine Besitzansprüche für Liegen oder andere Sitzgelegenheiten. Weder in Deutschland noch in mallorquinischen Hotelanlagen.

  7. Vor Gericht und auf hoher See sind Sie in Gottes Hand

    Sollten Sie diesen Spruch von einem Rechtsanwalt hören, verlassen Sie schnell die Kanzlei und suchen einen Fachanwalt oder Spezialisten für das Rechtsgebiet auf.

  8. Hund und Katze kann man immer in der Mietwohnung halten

    Ein Vermieter darf die Haltung der Vierbeiner im Mietvertrag zwar nicht grundsätzlich ausschließen. Allerdings muss der Mieter dei Tierhaltung vorab anzeigen und diese kann ablehnen, wenn ein Haustier z. B. Nachbarn beeinträchtigt.

  9. Macht man sich wegen Beamtenbeleidigung strafbar, wenn man einen Polizisten beschimpft?

    Das Delikt der “Beamtenbeleidigung” gibt es nicht. Beamte sind Menschen wie jeder andere auch, deshalb macht es juristisch keinen Unterschied, ob man einen Beamten oder jemand anderes beleidigt.

  10. Im Arbeitszeugnis dürfen nur positive Dinge stehen.

Das stimmt so nicht. Für Zeugnisse gilt, dass sie von „verständigem Wohlwollen“ dem Arbeitnehmer gegenüber getragen sein sollen. Sie müssen aber auch die Wahrheit enthalten. In der Praxis führt das zu einer typischen „Geheimsprache“ in den Zeugnissen.

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