S&K – Gruppe, DCM AG, SHB AG

S & K Unternehmensgruppe, der DCM Deutsche Capital Management AG (DCM AG), der SHB Innovative Fondskonzepte AG:

Anleger, die Anteile an geschlossenen Immobilienfonds bei der S & K Unternehmensgruppe, der DCM Deutsche Capital Management AG (DCM AG), der SHB Innovative Fondskonzepte AG aus Oberhaching bei München, Midas und anderen mit S & K verbundenen Unternehmen gezeichnet haben oder noch Geld aus dem Verkauf von Lebensversicherungen erwarten, sollten zeitnah einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beauftragen.

Da die Rechtsmaterie sehr speziell ist, kommt für die Prüfung und Sicherung von Schadenersatzansprüchen gegen Anbieter, Vermittler und Prospektherausgeber vor allem ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht infrage.
Betroffene sollten sich nach Auffassung der Justus Rechtsanwälte keinem Anlegerschutzverein oder Interessengemeinschaft beitreten, sondern direkt einen Fachanwalt einschalten.

Insolvenzanmeldungen
Wir möchten Sie davon in Kenntnis setzen, dass sowohl gegen die S&K Investment GmbH & Co. KG(Az. 67g IN 152/13) als auch gegen die S&K Investment Plan GmbH Co. KG(Az. 67g IN 151/13) am 20.06.2013 das Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Hamburg eröffnet wurde. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr RA Dr. Jens-Sören Schröder ernannt.
Für die Anleger besteht nun die Möglichkeit, ihre Ansprüche bis zum 19.08.2013 form- und fristgerecht anzumelden. Dies werden wir im Rahmen unseres Mandatsverhältnisses für Sie selbstverständlich tun.

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Bank- und Kapitalmarktrecht "Es ist gut, dass die Menschen ihr Geldsystem nicht verstehen, denn sonst hätten wir noch vor morgen früh eine Revolution" Henry Ford Achtung: Absolute Verjährung, taggenau 10 Jahre ab Zeichnung bzw. Vertragsschluss  Bankrecht und Kapitalmarktrecht: Begriffsbestimmungen und rechtliche Grundlagen Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst zwei in der Tradition und in der Ausformung völlig unterschiedliche Rechtsgebiete: Das Bankrecht ist ein althergebrachtes traditionelles Rechtsgebiet mit einer Fülle von Rechtsfragen vom Allgemeinen Teil des BGB bis hin zum speziellen Recht der Ausführungsverordnungen zum Kreditwesengesetz. Das Kapitalmarktrecht hingegen – als Begriff noch Anfang der siebziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts weitgehend unbekannt – stellt in Deutschland ein vergleichsweise junges und spezielles Rechtsgebiet dar, welches in den letzten Jahren eine nahezu beispiellos stürmische und dynamische Entwicklung durchlaufen hat und sich nach wie vor in Bewegung befindet. Bankrecht Zum tief im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Bankrecht gehören im Wesentlichen das Recht des Kredit- und Einlagengeschäfts der Kreditinstitute, des Zahlungsverkehrs, des Wertpapier- und Depotgeschäfts sowie die damit verbundenen Haftungsfragen, z. B. infolge fehlerhafter Beratung oder Aufklärung. Weiterhin zählen dazu das spezialgesetzlich geregelte Scheck- und Wechselrecht. Berührungspunkte bestehen insbesondere zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalmarktrecht Kernbereiche des Kapitalmarktrechts, die Regelungen zum Insiderhandel, der Marktmanipulation, Publizitätspflichten und besondere Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind im WpHG – auch als Grundgesetz des Kapitalmarktrechts bezeichnet – verankert. Hinzu kommen das Börsenrecht, das InvG, das Prospektregime nach VerkaufsprospektG und WpPG sowie das Recht der Unternehmensübernahmen börsennotierter Aktiengesellschaften. Zahlreiche Gesetze – wie z. B. KWG, GwG, AktG, HGB oder auch das StGB – enthalten weitere für das Kapitalmarktrecht bedeutende Normen oder stehen mit diesem in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang. Ergänzt werden die gesetzlichen Regelungen durch eine Fülle von Verordnungen, Satzungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Mitteilungen (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte).   Ansprechpartner: Enrico Weide, Rechtsanwalt Susanne Störmer, Rechtsanwältin Stephanie Schulze, Rechtsanwältin Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht