JUSTUS Rechtsanwälte erzielt erfreulichen Vergleich mit der Berliner Sparkasse in Sachen Stratego Grund:
In dem vorliegenden Fall hatte unsere Mandantin aufgrund der Beratung der Berliner Sparkasse Anfang 2008 den Dachfonds Stratego Grund gezeichnet. Die Sparkasse berief sich im Prozess u.a. auf die kurze Verjährung der Ansprüche aus Falschberatung, hier auf die Sondervorschrift des § 37 a WpHG. Gemäß § 37a WpHG verjähren Ansprüche aus Beratung und vermittlung von Wertpapieren binnen 3 Jahren ab Kaufauftrag. Diese verbraucherfeindlich Sondervorschrift ist 1998 zugunsten der Wertpapierdienstleistungsunternehmen geschaffen worden, aber nicht auf vorsätzlich Falschberatung anwendbar.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte sieht in den meißten Stratego Grund – Fällen eine vorsätzliche Falschberatung als gegeben an, so das die kurze 3jährige Verjährung nicht greift. Denn die beratende Bank oder Sparkasse habe eine Falschberatung der Kunden aus Gründen der Gewinnerzielung zumindest billigend in Kauf genommen, meint Rechtsanwalt Steffan. Zumindest musste sie im Beratungszeitpunkt Kenntnis von der Schließung einiger Zielfonds haben. Dieser Rechtsansicht folgte auch das Gericht in seinen Hinweisen, so dass ein angemessener Zahlungsvergleich geschlossen werden konnte und unsere Mandantin den Großteil der Kaufsumme gegen Übertragung der Anteile zurück erhielt.
Aktuelles Rundschreiben der Berliner Sparkasse vom 24.07.2013 zum Stratego Grund:
Laut einem aktuellen Rundschreiben der LBB-Invest hat diese die Verwaltung des Dachfonds Stratego Grund zum 31.01.2014 gekündigt und die Auflösung des Fonds beschlossen.
Die Auflösung oder Liquidation eines Dachfonds, welcher seine Vermögenswerte in schon liquidierten Zielfonds hält wird für die Anleger erhebliche Verlußte mit sich bringen. Nach Auffassung von Fachanwalt Steffan wohl annähernd den Totalverlust des investierten Kapitals.
Justus rät:
Auch wenn der Kauf der Anteile schon länger als drei Jahre her ist bestehen daher durchaus Aussichten den Schaden von der beratenden Bank oder Sparkasse zurückzuerlangen. Anleger, deren Kaufauftrag noch nicht länger als drei Jahre her ist, sollten sofort einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beauftragen.
Zur kostenlosen Erstberatung in Sachen Stratego Grund:
Für die kostenfreie Erstberatung, drucken Sie bitte einfach den Fragebogen aus und senden diesen ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu.
Alternativ können Sie sich auch einfach in unser Kontaktformular eintragen und bekommen von uns einen Rückruf und die Unterlagen zur kostenfreien Erstberatung zugesandt.
Wir werden Sie dann über Erlolgsaussichten, Kosten und den Fortgang unserer Klageverfahren zur Frage der Bankenhaftung für die Vermittlung der Stratego Grund Anteile informieren und gegebenenfalls ihre Schadenersatzansprüche aussergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56