Stratego Grund: einschlägige Urteile
1. LG Frankfurt a.M., Az.: 1-19 O 334/11
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Entscheidung vom 23.03.2012, Aktenzeichen 2-19 O 334/11 festgestellt, dass eine beratende Bank verpflichtet ist, einen Kunden beim Erwerb von offenen Immobilienfonds über das Risiko eines Kapitalverlustes im Zusammenhang mit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen zu informieren.
2. LG Frankfurt a.M., Az: 2-12 O 81/11
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem weiteren Urteil, Aktenzeichen 2-12 O 81/11 darüber hinaus festgestellt, dass bei einem Anleger, der eine jederzeitige Verfügbarkeit seines Kapitals wünscht, ein offener Immobilienfonds nicht anlegergerecht ist.
3. OLG Frankfurt a.M., Az: 9 U 131/11
Erst kürzlich, nämlich mit Urteil vom 13.02.2013 hat auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil, Aktenzeichen 9 U 131/11 bestätigt, dass eine Hinweispflicht der Bank über die Gefahr einer zeitweiligen Aussetzung der Rücknahme von Anteilen besteht.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil, Aktenzeichen 9 U 131/11 – nicht rechtskräftig.
Es bleibt abzuwaren, ob und wie der Bundesgerichtshof über diese wesentliche Rechtsfrage entscheidet. Wir gehren davon aus, das der BGH die Entscheidung des OLG Frankfurt bestätigen wird.
Justus rät zur Klageerhebung in Sachen Stratego Grund:
Anlegern empfehlen wir jedoch, nicht länger mit der Einreichung einer Klage gegen die Bank oder Sparkasse abzuwarten. Dies da wir in der Vergangenheit in unseren Klageverfahren gute und angemessene Vergleiche erzielen konnten und da ansonsten Schadenersatzansprüche zu verjähren drohen.
Zur kostenlosen Erstberatung in Sachen Stratego Grund:
Für die kostenfreie Erstberatung, drucken Sie bitte einfach den Fragebogen aus und senden diesen ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu.
Alternativ können Sie sich auch einfach in unser Kontaktformular eintragen und bekommen von uns einen Rückruf und die Unterlagen zur kostenfreien Erstberatung zugesandt.
Wir werden Sie dann über Erlolgsaussichten, Kosten und den Fortgang unserer Klageverfahren zur Frage der Bankenhaftung für die Vermittlung der Stratego Grund Anteile informieren und gegebenenfalls ihre Schadenersatzansprüche aussergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
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