Stratego Grund: Anerkenntnisteil- und Schlussurteil des LG Berlin vom 23.07.2014

Stratego Grund: Anerkenntnisteil- und Schlussurteil des LG Berlin vom 23.07.2014 (noch nicht rechtskräftig)

Anerkenntnisteil- und Schlussurteil des LG Berlin vom 23.07.2014 in Sachen Stratego Grund

Die Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanwälte erwirkt mit Urteil vom 23.07.2014 (noch nicht rechtskräftig) ein Anerkenntnisteil- und Schlussurteil gegen die Berliner Sparkasse im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anlageberatung der Klägerin betreffend das Sondervermögen Stratego Grund. Die Klägerin investierte, wie viele andere Anleger auch, nach einer Beratung durch die Berliner Sparkasse Kapital in das Sondervermögen Stratego Grund.

Aktuelle Entwicklung 
Der Stratego Grund ist ein sogenannter gemischter Dachfonds. Der Investitionsgegenstand des Stratego Grund sind ca. 500 Immobilien der ca. 15 Immobilienfonds, u.a. der KanAm Grundinvest, der TMW Immobilien Weltfonds und der Morgan Stanley P2 Value. Da die gesamte Branche sich in einer Krise befindet, mussten bereits zuvor in der Vergangenheit zahlreiche Fonds geschlossen und z.T. abgewickelt werden.  Mit Stand vom 30.06.2014 ist bei 70,08 % der Zielfonds die Anteilsscheinrücknahme ausgesetzt. Dies lässt nach dem derzeitigen Stand die Vermutung zu, dass eine Aufnahme der Anteilsscheinrücknahme auch bei dem Stratego Grund nicht mehr zu erwarten ist.
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Der BGH stellte mit Urteil vom 29.04.2014 (Az. XI ZR 130/13) fest, dass eine Bank, die den Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds empfiehlt, den Anleger ungefragt über die Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft aufklären muss.

BGH-Rechtsprechung ist auf den Stratego Grund Dachfond übertragbar:
Die Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt die Rechtsansicht, dass die Entscheidung des BGH auf die Fälle des Stratego Grund übertragbar ist, da das als Dachfonds konzipierte Sondervermögen maßgeblich in offene Immobilienfonds investiert . Denn bis zu 100 Prozent des Wertes des Sondervermögens dürfen ausweislich des Verkaufsprospekts in Wertpapiere und Immobilien-Sondervermögen angelegt werden. Diese Auffassung vertrat auch das Landgericht Berlin in unserem Klageverfahren.

Gute Erfolgsaussichten für Anleger des Dachfonds:
Die Berliner Sparkasse erkannte im Fall unserer Mandantin die Klage an. Auf die Widerklage stellte das Landgericht Berlin fest, dass Ausschüttungen in Abzug zu bringen sind. Das Anerkenntnis der Berliner Sparkasse erfolgte offensichtlich, um eine Entscheidung des LG Berlin über die Übertragbarkeit der Rechtsprechung des BGH auf den Stratego Grund zu vermeiden. So liegt die Vermutung nah, dass auch die Berliner Sparkasse selbst eine Übertragbarkeit der Rechtsprechung des BGH für wahrscheinlich hält.

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Für die Erstberatung entsteht Ihnen in Sachen Stratego Grund keine Kosten. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
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Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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STRATEGO GRUND - INTERESSENGEMEINSCHAFT17
Der Immobilienfonds Stratego Grund ist ein sogenannter gemischter Dachfonds. Der Investitionsgegenstand des Stratego Grund sind ca. 500 Immobilien der ca. 15 Immobilienfonds, u.a. der KanAm Grundinvest, der TMW Immobilien Weltfonds und der Morgan Stanley P2 Value. Da die gesamte Branche sich in einer Krise befindet, mussten bereits zuvor in der Vergangenheit zahlreiche Fonds geschlossen und z.T. abgewickelt werden.  9 der 12 Zielfonds des Fonds Stratego Grund sind geschlossen oder befanden sich in der Abwicklung.
Die LBB Invest hatte mit Wirkung zum 31.01.2014 die Verwaltung des Stratego Grund gekündigt und die Auflösung beschlossen. Eine Wiederaufnahme der Ausgabe bzw. Rücknahme von Anteilsscheinen des Fonds Stratego Grund erschien der LBB-Invest unmöglich. 

Berlin, 23.07.2014:
Anerkenntnisteil- und Schlussurteil des LG Berlin vom 23.07.2014 in Sachen Stratego Grund

Die Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanwälte erwirkt mit Urteil vom 23.07.2014 (noch nicht rechtskräftig) ein Anerkenntnisteil- und Schlussurteil gegen die Berliner Sparkasse im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anlageberatung der Klägerin betreffend das Sondervermögen Stratego Grund. Die Klägerin investierte, wie viele andere Anleger auch, nach einer Beratung durch die Berliner Sparkasse Kapital in das Sondervermögen Stratego Grund. 

12.12.2013: BGH - Verhandlung am 29. April 2014
Der Bundesgerichtshof, hier der XI. Zivilsenat, verhandelt am 29. April 2014 über die Frage der Haftung einer Bank für die Nichtaufklärung zum Aussetzungsrisiko bei der Vermittliung eines offenen Immobilienfonds.

Wir gehen davon aus, das der Bundesgerichtshof der jüngeren Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. fogen wird. Diese richtige Entscheidung, also das Betehen einer grundsätzlichen Aufklärungspflicht über das Aussetzungsrisiko der Anteilsrücknahme bei dem offenen Immobiliendachfonds hätte dann nach diesseitiger Ansicht Auswirkungen auf sämtliche Stratego Grund Verfahren.

Fondsschließung und Aussetzung der Anteilsrücknahme bei Stratego Grund Fonds:
Am 30. März 2012 teilte die Landesbank Berlin Investment GmbH (LBB-Invest) mit, dass der Stratego Grund Fonds nach § 37 Abs. 2 InvG aus Liquiditätsgründen geschlossen werden und man auch die Rücknahme und Ausgabe der Anteilsscheine aussetzen müsse.
Nach eigenen Angaben investiert Stratego Grund hauptsächlich in offene Immobilienfonds verschiedener Fondsgesellschaften, die sich bekanntlich schon seit geraumer Zeit in einer Krise befinden.
Inzwischen sind erste Zwischenausschüttungen aus dem Stratego Grund Fond durch die LBB-Invest angekündigt worden.(siehe hier)

Stratego Grund wurde hauptsächlich über die Berliner Sparkasse vertrieben.
Infolge von Beratungsgesprächen mit Vermittlern der Sparkasse wurden Anteile an dem Dachfonds Stratego Grund von Anlegern erworben, da ihnen eine sichere Anlageform bei angemessener Rendite versprochen wurde.
Es erscheint hierbei mehr als fraglich, ob gegenüber den Anlegern eine ordnungsgemäße Aufklärung über Investitionsrisiken von Seiten der Sparkasse stattgefunden hat. Es war auch darauf hinzuweisen, dass sich viele offene Immobilienfonds zur Zeit in einer Krise befinden und der LBB-Invest Stratego Grund schon mindestens seit 2005 keine geeignete Anlageform mehr darstellt. Ferner musste die Sparkasse auch über sämtliche damit zusammenhängende Provisionen, so genannte Kick-Backs, informiert haben.

Sollte dies nicht erfolgt sein, könnten sich Schadensersatzansprüche gegen die Berliner Sparkasse ergeben, die letztlich darauf ausgerichtet sind, dem Anleger sein Anlagevermögen inklusive der Anlagezinsen komplett zurück zu erstatten.

Stratego Grund; Justus Rechtsanwälte reichen erste Schadenersatzklagen gegen die Berliner Sparkasse ein:
Die Anlegerschutzkanzlei Justus hat schon 2012 Schadenersatzklagen gegen die Berliner Sparkasse anhängig gemacht. Gerügt wird im Wesentlichen eine vorsätzliche Falschberatung, durch Verschweigen einzelner Schließung von Zielfonds. Durch die Schadenersatzklagen sollen die  falsch beratenen Anleger ihr Anlagevermögen zuzüglich Kosten und Zinsen komplett zurück erhalten.

Wir konnten in einigen Verfahren schon angemessene Vergleiche mit der Sparkasse erzielen. (siehe hier)

Verjährung von Ansprüchen aus Beratungshaftung iS. Stratego Grund Fonds LBB-Invest; Berliner Sparkasse:
Ansprüche verjähren absolut binnen 10 Jahren nach Zeichnung. Viele Ansprüche verjähren nach § 37a WpHG auch schon taggenau 3 Jahre nach Zeichnung. Ansprüche aus vorsätzlicher Falschberatung - wie hier - , z.B. Nichtaufklärung über Provisionen oder Nichtaufklärung über geschlossene Zielfonds trotz Kenntnis, sind noch nicht verjährt.
Achtung: Schadenersatzansprüche gegen die Berliner Sparkasse drohen kenntnisabhängig zum 31.12.2015 zu verjähren! Bitte machen Sie Ihre Ansprüche noch unbedingt dieses Jahr geltend.

Bildung des Beratungspools/Interessengemeinschaft Stratego Grund:
Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und die Kanzlei konnte bereits erste Schadensersatzklagen vor dem Landgericht Berlin erfolgreich durch Urteil oder Vergleich abgeschließen.

Für einen besseren Informationsaustausch, insb. zur Beratung der Berliner Sparkasse sowie ggf. zur Bildung von Klägergemeinschaften (Sammelklagen) haben wir eine Interessengemeinschaft gebildet und beraten hier kostenfrei im Rahmen der Erstberatung.

Zur kostenlosen Erstberatung in Sachen Stratego Grund:

Für die kostenfreie Erstberatung, drucken Sie bitte einfach den Fragebogen aus und senden diesen ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu.
Alternativ können Sie sich auch einfach in unser
Kontaktformular eintragen und bekommen von uns einen Rückruf und die Unterlagen zur kostenfreien Erstberatung zugesandt.

Wir werden Sie dann über Erlolgsaussichten, Kosten und den Fortgang unserer Klageverfahren zur Frage der Bankenhaftung für die Vermittlung der Stratego Grund Anteile informieren und gegebenenfalls ihre Schadenersatzansprüche aussergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.


Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt  Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

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