Sachwert Rendite-Fonds Holland: Insolvenz droht – Ausschüttungen werden zurückgefordert
43. Sachwert Rendite-Fonds Holland
Emissionshaus dieses Fonds ist die MPC Capital AG. Der Fonds investiert in Büroimmobilien an drei Standorten in den Niederlanden.
Entwicklung des 43. Sachwert Rendite-Fonds Holland 2012/2013
Ende letzten Jahres wurden die Anleger des 43. Sachwert Rendite-Fonds Holland im Rahmen eines Finanzierungskonzeptes aufgefordert Neukapital in Höhe von mindestens 3,75 Millionen Euro einzubringen. Diese Höhe wurde durch Neuinvestitionen nicht annähernd errreicht. Nun fordert die Treuhandgesellschaft erhaltende Ausschüttungen von den Anlegern des Immobilienfonds zurück.
Ursache der Rückforderung von Ausschüttungen
Zur Ursache der Rückforderungen gibt die darlehensgebende Sparkasse KölnBonn in ihrem Schreiben vom 11. Juli 2013 an die Treuhandkommanditisten der 43. Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG an, dass die schwierige Vermietungs- und Vermarktungssituation des Immobilienmarktes in den Niederlanden dazu geführt hätte, dass ein Teils des Darlehens fällig gestellt werden musste und gewinnunabhängigen Ausschüttungen zurückgefordert werden.
Drohende Insolvenz des 43. Sachwert Rendite-Fonds Holland
Wenn nicht genügend Anleger in den Immobilienfonds investieren droht eine Insolvenz des Fonds. Es ist aber fraglich, ob die Anleger selbst mit Nachzahlungen überhaupt noch eine Insolvenz abwenden können.
Justus rät:
Betroffene Anleger des 43. Sachwert Rendite-Fonds Holland sollten umgehend einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht aufsuchen, um Handlungsmöglichkeiten prüfen zu lassen. Nach dem Urteil vom 12.03.2013 (Az. II ZR 73/11) hat der Bundesgerichtrshof entschieden, dass gewinnunabhängigen Ausschüttungen nur dann von den Anlegern zurückgefordert werden können, wenn der Gesellschaftsvertrag dies ausdrücklich vorsieht. Bei Vorliegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder einem Verstoß gegen die Aufklärung von Provisionen kann dem Anleger zudem ein Schadensersatzanspruch und ein Anspruch auf Rückabwickklung der Beteiligung zustehen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56