RWB Private Capital bietet Abkauf der Beteiligungen an

Kaufangebote der RWB Private Capital:
Die RWB Private Capital bietet aktuell den von unser Kanzlei vertretenen Gesellschaftern den Abkauf der Gesellschaftsbeteiligungen an. Hierbei liegt in der Regel der Kaufpreis erheblich unter den jeweils bis dato erbrachten Kapitaleinlagen. 

Grundsätzlich ist der Verkauf der Gesellschaftsbeteiligungen auf dem Zweitmarkt oder über die Kapitalanlagegesellschaft selbst ein gangbarer Weg um den Schaden gering zu halten und einen ggf. eintretenneden Totalverlußt der Einlagen zu vermeiden.
Allerdings besteht nach unserer Erfahrung bei vielen Verträgen die Möglichkeit die Beteiligungen ausserordentliche zu kündigen und die Gesellschaft soie den Vermittler zum Schadenersatz in voller Höhe heranzuziehen.

Anleger haben in vielen Fällen Anspruch auf den vollen Schadenersatz plus entgangenen Gewinn:
Voraussetzung heirfür ist eine falsch bzw. nicht ausreichende Beratungsleistung oder Aufklärung der Anleger bei Vertragsschluss, die in vielen Fällen vorliegt.
Soweit ein Anleger im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Erwerb eines sog. RWB-Fonds nachweislich unzureichend oder fehlerhaft über die konkreten Besonderheiten und Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt und beraten oder arglistig getäuscht wurde, hat er gegenüber seinem Anlageberater oder -vermittler oder auch der KApitalanlagegesellschaft einen auf Rückabwicklung dieser Beteiligung gerichteten Schadensersatzanspruch. Er muss so gestellt werden, wie er stehen würde, wenn er den Vertrag nicht unterzeichnet hätte.

Von einer unvollständigen und fehlerhaften Aufklärung und Beratung ist grundsätzlich auch dann auszugehen, wenn der Anleger von seinem Berater oder Vermittler nicht explizit darüber informiert wurde, daß eine gewinnunabhängige Entnahme oder Ausschüttung nicht mit der Rendite einer solchen unternehmerischen Beteiligung gleichzusetzen ist (BGH, Urt. v. 26.09.2005, Az. II ZR 314/03).

Ferner hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 19.10.2006, Az. III ZR 122/05) einen Beratungsfehler darin gesehen, daß der Berater dem Anleger gegenüber die von ihm empfohlene Anlage als "sicher" bezeichnet hat, obwohl diese tatsächlich mit einem mehr oder weniger hohen (Verlust-) Risiko behaftet war.

Rechtlich zu unterscheiden sind hierbei die atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen und die Kommanditbeteiligungen. Beide urden als Beteiligungsmöglichkeiten an RWB Fonds verwendet.

JUSTUS rät:
Schalten sie sofort einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ein und lassen sie mögliche Schadeneratzansprüche prüfen, bevor diese verjähren oder sie auf eine Kaufangebot eingehen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin


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