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stratego grund: verjährung zum 31.12.2015

    Zur kostenfreien Erstberatung

    Stratego Grund: Verjährung zum 31.12.2015!
    Justus Rechtsanwälte haben bereits mehrfach über die Entwicklung des Stratego Grund sowie die derzeit noch andauernde Auflösung des Dachfonds berichtet.

    Keine Aufklärung über das Aussetzungsrisiko erfolgt
    Immer wieder haben wir aus Berichten betroffener Anleger des Stratego Grund erfahren müssen, dass diese bei den Beratungsgesprächen mit der Berliner Sparkasse insbesondere nicht hinreichend auf das Aussetzungsrisiko der Anteilsscheinrücknahme hingewiesen wurden. D.h. die Anleger wussten zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung nicht, dass sie unter Umständen das Risiko tragen müssen, nicht mehr durch einen Anteilsverkauf auf das investierte Kapital zugreifen zu können. Für viele Anleger war es ein Schock, als die Anteilsscheinrücknahme im Jahr 2012 ausgesetzt wurde. Denn für viele Anleger war gerade die Verfügbarkeit des Geldes ausschlaggebend für eine Investition in den Stratego Grund.
    Der Stratego Grund befindet sich noch immer in der Auflösung. Die letzte Ausschüttung an die Anleger liegt schon mehrere Monate zurück (12.06.2014). Betroffenen Anlegern wird geraten, mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Berliner Sparkasse prüfen zu lassen.

    Erfolge vor dem Landgericht Berlin gegen die Berliner Sparkasse:
    Justus Rechtsanwälte vertritt die Ansicht, dass die Verkaufsprospekte, auf welche sich die Bank regelmäßig beruft, bereits selbst schon nicht hinreichend über das Aussetzungsrisiko aufklären. So gab die 21. Kammer des Landgerichts Berlin jüngst in einer Verhandlung vom 26.02.2015 zu verstehen, dass die Aufklärung über das Aussetzungsrisiko nicht ausreichend sei, weil schon der von der Bank angeführte vereinfachte Verkaufsprospekt nur eine zeitweile Aussetzung thematisierte, nicht jedoch auch eine daran sich anschließende Auflösung. Die 21. Zivilkammer berücksichtigte, dass der verständige Anleger dann davon ausgehen könne, dass bei einer zeitweiligen Aussetzung danach alles wieder wie vorher weiterlaufe. Die Realität zeigt jedoch, dass das nicht zutrifft.
    Unsere Erfahrung mit einigen Kammern des Landgerichts Berlin zeigt auch, dass dort der von uns vertretenen Rechtsauffassung gefolgt wird, dass selbst Schadensersatzansprüche sog. Altverträge noch nicht nach der Sondervorschrift § 37 a WpHG a.F. verjährt sind. Der Berliner Sparkasse kann der Vorwurf gemacht werden, eine Falschberatung zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Damit befindet sich die Bank im Bereich des vorsätzlichen Handelns und es bleibt bei den allgemeinen Verjährungsregeln des BGB.

    Verjährung Stratego Grund:
    Eine kenntnisabhängige Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht unserer Auffassung nach jedoch zum 31.12.2015, denn die Anleger des Stratego Grund wurden im Jahr 2012 über die Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme informiert.

    Justus rät:
    Betroffenen Anlegern wird daher geraten, Schadensersatzansprücheunbedingt noch vor Ablauf des 31.12.2015 durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

    Kostenfreie Erstberatung
    Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus. 
    Die Erstberatung in Sachen Stratego Grund ist kostenfrei. Wir sichten Ihre Unterlagen und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.
    Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
     

    Ansprechpartner:
    Rechtsanwalt Knud J. Steffan
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    JUSTUS Rechtsanwälte
    Eberswalder Straße 26
    10437 Berlin

     


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    Themenübersicht

    Was unsere Mandanten sagen:

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    Basierend auf 18 Bewertungen
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    Michael Sauter
    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.Herzlichen Dank
    Hand fugmann
    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,eine Antwort kam schon nach 12Std. !Respons zeit einfach klasse.User aus Düsseldorf
    Re Wo
    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen... Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.weiterlesen
    Ingo Strietelmeier
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
    Dirk
    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
    Uwe Morowski
    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben. Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat... sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mirweiterlesen
    Ben S.
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA... Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburgweiterlesen
    Fensterlando Fensterreinigung
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    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
    Andreas Brinkmann
    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
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    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
    Carsten Bohn
    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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