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Kostentabelle für ein zivilrechtliches gerichtsverfahren

    Gerichtsverfahren – Durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und die RVG-Reform sind zum 1.8.2013 die Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten erhöht worden. Hier finden Sie die neue Tabelle mit den streitwertabhängigen Gebühren.

    Kosten des zivilrechtlichen Gerichtsverfahren

    Die nachfolgende Darstellung befasst sich nur mit den Kosten von zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten und ähnlichen Verfahren. Hauptanwendungsfall sind also Fälle, in denen Privatpersonen und/oder Unternehmen (Geld-)Ansprüche gegeneinander geltend machen.

    Die Gebühren in den anderen Gerichtsbarkeiten werden hier nicht behandelt. Wenn Sie Fragen zu den Kosten eines Strafprozesses, eines Verwaltungs(gerichts)verfahrens oder eines Verfahrens in Finanzsachen haben, wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt, den Sie hier auf anwalt24.de finden können.

    Streitwert bzw. Gegenstandswert

    Ausgangspunk für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren ist der sog. Streitwert, der auch als Gegenstandswert bezeichnet wird. Der Streitwert ist der Betrag, um den es in dem Rechtsstreit geht. Üblicherweise ist dies die Forderung, die eine Partei gegen die andere erhebt. Abhängig vom jeweiligen Streitwert entstehen folgende Gebühren:

    Gegenstandswert bis …
    (in €)

    Anwaltsgebühr
    (in €)

    Gerichtsgebühr
    (in €)

    500,0045,0035,00
    1000,0080,0053,00
    1.500,00115,0071,00
    2.000,00150,0089,00
    3.000,00201,00108,00
    4.000,00252,00127,00
    5.000,00303,00146,00
    6.000,00354,00165,00
    7.000,00405,00184,00
    8.000,00456,00203,00
    9.000,00507,00222,00
    10.000,00558,00241,00
    13.000,00604,00267,00
    16.000,00650,00293,00
    19.000,00696,00319,00
    22.000,00742,00345,00
    25.000,00788,00371,00
    30.000,00863,00406,00
    35.000,00938,00441,00
    40.000,001.013,00476,00
    45.000,001.088,00511,00
    50.000,001.163,00546,00
    65.000,001.248,00666,00
    80.000,001.333,00786,00
    95.000,001.418,00906,00
    110.000,001.503,001.026,00
    125.000,001.588,001.146,00
    140.000,001.673,001.266,00
    155.000,001.758,001.386,00
    170.000,001.843,001.506,00
    185.000,001.928,001.626,00
    200.000,002.013,001.746,00
    230.000,002.133,001.925,00
    260.000,002.253,002.104,00
    290.000,002.373,002.283,00
    320.000,002.493,002.462,00
    350.000,002.613,002.641,00
    380.000,002.733,002.820,00
    410.000,002.853,002.999,00
    440.000,002.973,003.178,00
    470.000,003.093,003.357,00
    500.000,003.213,003.536,00

    (Bei Streitwerten über 500.000 €: Für jeden angefangenen Betrag von weiteren 50.000 € erhöht sich die Anwaltsgebühr um je 150 €, die Gerichtsgebühr um 177 €.)

    Besonderheiten bei der Festsetzung des Streitwerts

    Zu beachten ist, dass es zu diesem einfachen Grundsatz der Streitwertbestimmung viele Ausnahmen gibt. Im Arbeitsrecht berechnet sich der Streitwert z.B. aus der Höhe des Einkommens. Weiter ist im Arbeitsrecht zu beachten, dass in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten (Rechtsanwaltskosten, sonstige Auslagen) selbst tragen muss.

    Auch in Scheidungsverfahren wird das Einkommen der Ehegatten mit einem bestimmten Faktor multipliziert, um den Streitwert zu erhalten. Besonderheiten bestehen weiter im Mietrecht, wenn eine Räumungsklage erhoben wird oder eine Mieterhöhung gerichtlich durchgesetzt werden soll.

    Weiter gibt es nicht-vermögensrechtliche Streitigkeiten wie z.B. das Unterlassen von Handlungen oder der Widerruf von Behauptungen. In diesen Fällen legt das Gericht den Streitwert nach Ermessen fest. Kompliziert und unübersichtlich ist die Streitwertfestsetzung oft auch bei urheberrechtlichen Streitigkeiten. Insbesondere zum Streitwert bei Abmahnungen werden teilweise sehr unterschiedliche Werte vertreten, so dass dort nicht selten der Streitwert selbst Gegenstand eines Rechtsstreits ist.

    Vor diesem Hintergrund kann hier nur ein erster grober Überblick zu den Kosten eines Gerichtsverfahrens geben werden. Die qualifizierte Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ersetzt dieser Text nicht. Wenn Sie individuelle Fragen zu Prozessrisiken und Kosten haben, wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt, den Sie hier auf anwalt24.de bequem und einfach finden können.

    Vom Streitwert zu den Kosten des Rechtsanwalts

    Zu beachten ist, dass sich aus den Gebührentabellen nicht direkt die Kosten eines Rechtsstreits ablesen lassen. Bei einem Streitwert von 2.000 € fällt eine Anwaltsgebühr von 150 € und eine Gerichtsgebühr von 86 € an. Hierbei handelt es sich aber um sog. Grundgebühren.

    Je nachdem, wie viel Arbeitsaufwand bei Rechtsanwälten und beim Gericht entsteht, werden diese Grundgebühren mit einem bestimmten Faktor multipliziert oder fallen mehrfach an. Die einzelnen Regelungen hierzu finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

    Beispiel: In der Regel kann der Anwalt zunächst eine Verfahrensgebühr mit dem Faktor 1,3 abrechnen (150 € x 1,3 = 195 €). Die Verfahrensgebühr deckt den Aufwand ab, der durch die Beratung des Mandanten und die Prüfung des Falles entsteht. Kommt es dann zu einem Gerichtstermin mit mündlicher Verhandlung, entsteht eine Terminsgebühr mit dem Faktor 1,2 (150 € x 1,2 = 180 €). In diesem Fall entstehen also bereits Anwaltsgebühren in Höhe von 375 €.

    Anders sieht es aus, wenn nicht der Richter ein Urteil spricht, sondern die Parteien den Rechtsstreit einvernehmlich durch einen Vergleich beenden. Hier erhält der Rechtsanwalt für die Mitwirkung an dem Vergleich eine weitere Gebühr mit dem Faktor 1,0, die sogenannte Einigungsgebühr.

    Bei anwaltlichen Tätigkeiten kommt in den allermeisten Fällen noch eine kleine Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation hinzu. Zu beachten ist, dass anwaltliche Dienstleistungen in der Regel mehrwertsteuerpflichtig sind. Die Mehrwertsteuer muss also zu den errechneten Anwaltsgebühren addiert werden.

    Die Kosten des Gerichts

    Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, fallen neben Kosten für den Rechtsanwalt auch Gerichtskosten an. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Gerichtskostengesetz.

    Die Gebührenwerte in der Gerichtskostentabelle sind genauso zu verstehen wie die Anwaltsgebühren. Das heißt, auch hier handelt es sich um eine Grundgebühr. Je nachdem, wie viel das Gericht „tun“ muss, wird die Grundgebühr mit einem bestimmten Faktor multipliziert.

    Für die Verhandlungsführung und das Fällen des Urteils wird die Grundgebühr von 89 € mit dem Faktor 3,0 multipliziert, so dass Gerichtskosten in Höhe von 267 € entstehen.

    Anders sieht es aus, wenn sich die Parteien einigen und einen Vergleich schließen, eine Partei ein Anerkenntnis abgibt oder ein Versäumnisurteil ergeht. Dann fällt nur eine einfache Grundgebühr in Höhe von 89 € an, da das Gericht kein Urteil fällen muss.

    Das Prozessrisiko

    Wenn man das Kostenrisiko eines Prozesses überschlägt, sollte man regelmäßig davon ausgehen, dass sich auch die Gegenseite durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt. Da es in den allermeisten Fällen nicht ratsam ist, sein Anliegen vor Gericht selbst zu vertreten, sollte man wie folgt rechnen:

        Gerichtskosten
    + Kosten des eigenen Anwalts
    + Kosten des gegnerischen Anwalts
    Gesamtkosten = Prozessrisiko

    Grundsätzlich gilt, dass die unterlegene Partei die Kosten trägt. Hier muss man sich darüber klar sein, dass dies die gesamten durch den Prozess entstandenen Kosten sind.
    Obiegt man in dem Rechtsstreit, muss der gegner die vollen Kosten des Rechtsstreits tragen. Gewinnt man die Klage nur zu einem Teil, so teilen sich die Parteien die Kosten des Rechtsstreits nach der jeweilgen Quote des Obsiegens- oder Unterliegens.
    Diese Kosten werden durch das Gericht in einem Kostenfestsetzungsverfahren berechnet und durch einen vollstreckbaren Kostenbescheid – nach rechtskräftigem Urteil – festgesetzt.

    Lassen sie sich immer vor Beauftragung durch ihren Rechtsanwalt über die jeweiligen Kosten und das Gesamtkostenrisiko möglichst schriftlich aufklären.

    Wir tun dies regelmäßig schon mit der schriftlichen Erstberatung. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns gleich an.

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    Steffan und Kollegen
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    Telefax 030-440 449 56
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    Mehr zum Thema

    KOSTEN:
    • Erfolgshonorar: vereinbarung seit dem 1.juli 2008 möglich (2)
    • Kostentabelle für ein zivilrechtliches gerichtsverfahren (1)
    • Rechtsanwalts- und gerichtskostentabelle (1)
    • Rechtsschutzversicherung (8)
    • Verbraucherinsolvenz; aussergerichtliches schuldenbereinigungsverfahren (1)

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    Justus Rechtsanwälte, Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
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    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.
    Herzlichen Dank
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    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,
    eine Antwort kam schon nach 12Std. !
    Respons zeit einfach klasse.
    User aus Düsseldorf
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    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.
    Profilbild von „Ingo Strietelmeier“
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
    Profilbild von „Dirk“
    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
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    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben.
    Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mir
    Profilbild von „Ben S.“
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburg
    Profilbild von „Fensterlando Fensterreinigung“
    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
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    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
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    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
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    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Justus

    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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