NL Nord Lease AG, Albis Finance AG

NL Nord Lease, früher ALBIS Finance AG, NL NordLease AG und Lease Fonds:

Nord Lease AG, Albis
Nord Lease AG, Albis

Das Unternehmen:

Früher NL NordLeas AG bzw. NL Nord Lease AG
Die frühere NL NordLease AG bzw. NL Nord Lease AG wurde nach entsprechender Namens- und Satzungsänderung in die ALBIS Finance AG umbenannt und hat ihren Sitz in Hamburg.

Rothmann & Cie. AG
Konzipiert und vertrieben wurden die atypisch stillen Beteiligungen an der früheren NL NordLease AG von der Rothmann & Cie. AG, deren Rechtsnachfolgerin die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH ist.

Gegenstand des Unternehmens
Die im Jahre 1996 gegründete ALBIS Finance AG (vormals NL NordLease AG) war in den Geschäftsfeldern Nutzfahrzeugleasing, Verbriefung von Forderungen und sonstigen Dienstleistungen tätig. Die Rothmann & Cie AG (jetzt HFT) war das alleinige Vertriebshaus und für die Erstellung des Prospektes und die Schulung von Vertriebsmitarbeitern verantwortlich.
Gegenstand des Unternehmens ist laut Emissionsprospekt der Abschluss sowie die Durchführung von Leasinggeschäften sowie die Beteiligung an und die Verwaltung von Unternehmen, die solche Geschäfte durchführen.

Atypisch stille Beteiligungen
An der früheren NL NordLease AG konnten sich Anleger mit einer Einmaleinlage („Classic“ oder „Plus“) oder mit einer Rateneinlage („Sprint“) atypisch still beteiligen.
Anleger hatten die Möglichkeit sich an einer atypisch stillen Beteiligung an dem Unternehmen ab einer Einmalanlage (Classic) von 2.500,00 DM und/oder Raten von monatlich 50,00 DM zu beteiligen. Die ALBIS Finance AG hat ihren Geschäftssitz in Hamburg und ist nach wie vor werbend tätig.

Verjährung binnen 10 Jahre nach Zeichnung:
NL Nordlease bzw. Albis – Anleger sollten unbedingt die Verjährungsfristen beachten und rechtzeitig einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht befragen. Auch wenn die 10-jährige absolute Verjährungsfrist abgelaufen ist, sind ncoh Ansprüche auf ausserordentliche Kündigung der Beteiligungen und Auskunft und Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens gegeben. Weiter einzahlen sollten Anleger nach unserer Auffassung ohne anwaltliche Prüfung keinesfalls.

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Juni 2019: Hanseatisches Oberlandesgericht fällt bahnbrechendes Urteil und weißt Klage der NordLease ab!

Februar 2018: NL NordLease Anleger erhalten weiter Zahlungsauffordeungen der Kanzlei Dr. May, Hofmann und Kollegen. Gesellschaft zahlt Auseinandersetzungsguthaben nach Klageerhebung aus.    » hier weiterlesen

Aktuell: Berlin, 20.01.2014
Albis Anleger erhalten Mahnbescheide und Vergleichsangebote:

Zum Jahresanfang 2014 erhalten viele Anleger der Albis Finance AG unterschiedliche Mahnbescheide. Zum Teil werden Anleger darin aufgefordert, vermeintliche Rückstände des Beteiligungsmodells SPRINT zu begleichen. Andere Anleger, die ihre Beteiligung gekündigt hatten, sollen ihre negativen Abfindungsguthaben zurückzahlen.
» hier weiterlesen

Albis Capital AG & Co. KG i.L. fordert Anleger zur Zahlung auf
Die Albis Capital AG & Co. KG i.L. fordert ihre Anleger auf, Ausschüttungen zurückzuzahlen und den noch offenen Teil der Einlage zu leisten.

Albis Capital AG & Co. KG seit 01.01.2013 in Liquidation
Aufgrund der seit Jahren bestehenden Probleme und aufgelaufenen Verluste wurde die Liquidation der Albis Capital AG & Co. KG mit Wirkung zum 31.12.2012 beschlossen.
» hier weiterlesen

Albis Finance Unternehmensstruktur:
Die ALBIS Finance AG, zur ALBIS Leasing Gruppe gehörend, versteht sich als Finanzdienstleister für mittelständische Unternehmen und als Dachgesellschaft für verschiedene, sich auf spezielle Leasinggeschäfte konzentrierende Leasinggesellschaften. Hauptgeschäft ist die Vermittlung von Leasingverträgen an mittelständische Unternehmen zur Finanzierung von Maschinen, Einrichtungen und dergleichen.
Zu den ALBIS Leasinggesellschaften zählen nach eigenen Angaben: ALBIS HiTec Leasing AG, ALBIS Fullservice Leasing GmbH, ALBIS AutoLeasing, UTA Leasing GmbH, ALBIS Versicherungsdienst GmbH, ALBIS Mobil Lease GmbH, EuroKaution Service EKS GmbH, Gallinat-Bank AG, Gallinat-Leasing GmbH.
Auch die ALBIS Capital AG & Co. KG wird noch(Stand: 11.09.2012) auf der Website der ALBIS Finance AG unter „unsere Spezialisten für Sie“ als zur Unternehmensgruppe gehörende Gesellschaft zur „Ergänzung des Refinanzierungsmix mittelständischer Leasingunternehmen“ aufgeführt, obwohl die ALBIS Capital AG & Co. KG auf ihrer eigenen Seite schon keinen Hinweis mehr auf ihre ehemalige Zugehörigkeit zur ALBIS Leasing Gruppe führt.

25 % Übernahmeangebot der Centauri Beteiligungs GmbH, Liquidation und Schadenersatz:
Beteiligung an der NordLease AG:
Gesellschafter der NordLease AG bekommen derzeit Übernahmeangebote der Centauri Beteiligungsverwaltungs GmbH.
Anleger, denen Übernahmeangebote von unter 25% des Beteiligungswertes zugehen, oder die gar um Zustimmung zur Liquidation der Gesellschaft gebeten werden, sollten sich zuvor Rat bei einem Spezialisten für Bank- und Kapitalmarktrecht über die Folgen und über ihre weiteren Möglichkeiten einholen.
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Albis Finance AG – Müssen sich Anleger mit niedrigem Auseinandersetzungsguthaben zufrieden geben?
Schon seit geraumer Zeit befindet sich die Albis Finance AG (ehemals NordLease AG) in der Schieflage.
Anstelle der in Aussicht gestellten Renditen erweist sich die Beteiligung immer mehr als Verlust.
Dabei wurde die Rothmann-Beteiligung einst im Rothmann Anleger Report mit den Worten gepriesen „die Anlegersicherheit ist sehr hoch“.
Zur Rechtfertigung der Schieflage wird immer wieder angeführt, dass die weltweite Finanzkrise schuld sei.
Verluste von 78 % möglich
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Kostenfreie Erstberatung:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Hier können Sie gleich Ihren Zeichnungsschein und das Forderungsschreiben hochladen.

Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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"Niemals dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao,
durch den man euch zieht, auch noch zu trinken."

Erich Kästner


Die Gesellschaftsbeteiligung als Anlageform:


Gesellschaftsbeteiligungen kommen meist als atypische stille Gesellschaftsbeteiligungen oder als Kommanditbeteiligungen vor. Bei letzeren unterscheidet man noch zwischen mittelbaren (über einen Treuhänder) und unmittelbare Kommanditbeteiligungen.

Bei sämtlichen Formen der Gesellschaftsbeteiligung muss sich der Gesellschafter die Gewinne und eben auch die Verlußte der Gesellschaft zurechnen lassen. Es wird ein sogenanntes Kapitalkonto geführt, auf dem sämtliche Einlagen des Gesellschafters und die Gewinne und meist Verlußte der Anlagegesellschaft gebucht werden.
Die Beteiligungsverträge weisen in der Regel lange Laufzeiten von 10 bis zu 30 Jahren auf und eine vorzeitige Kündigung ist entweder nicht möglich oder an pauschale Schadensersatzansprüche (sog. Ausgleichszahlungen) geknüpft.


Verjährung von Ansprüchen: 10 Jahre nach Zeichnung ist Schluss, § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB

Jeder, wirklich jeder Gesellschafter/Anleger sollte die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen im Auge behalten.
Taggenau 10 Jahre nach Zeichnung bzw. Beitritt zur Gesellschaft verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche, die ein Gesellschafter z.B. aus Falschberatung gegen Berater, Treuhänder oder Gründungsgesellschafter zustehen können. Dies unabhängig von der Kenntnis des Anlegers/Gesellschafters.
Da der Schadenersatz durch Rückabwicklung der Gesellschaftsbeteiligung oft der einzige Weg ist, keine erheblichen Verlußte zu erleiden sollte jeder Anleger seine Kapitalanlagen vor Ablauf dieser Frist durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Meist erhalten nämlich die Anleger erst kurz nach Ablauf dieser Frist die verheerende Nachricht durch Berater oder Kapitalanlagegesellschaft, dass sämtliche Einlagen durch Verluste der Gesellschaft aufgezehrt sind und/oder vereinbarte Auszahlungen nicht möglich sind.