Beim Policenmodell erhält der Versicherungsnehmer die vertragsbezogenen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen zusammen mit der Police. Der Versicherungsvertrag kommt mit den übermittelten Inhalten zustande, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Überlassung der Unterlagen widerspricht. Wenn der Versicherungsnehmer mit den Vertragsmodalitäten nicht einverstanden ist, muss er – anders als beim Antragsmodell – aktiv werden und dem Vertragsschluss widersprechen.
In der Neufassung des VVG wird das Policenmodell praktisch abgeschafft. Nach neuem Recht hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie weitere vertragsbezogene Informationen in Textform mitzuteilen (§ 7 Abs. 1 S.1 VVG 2008).
Vorherrschend wir in Zukunft das sog. Antragsmodell sein.


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