Lehman Brothers: Entschädigung der Citibank annehmbar?
Die Mehrheit der geschädigten Bankkunden soll bei der Einigung leer ausgehen. 27 Millionen Euro will die Citibank zahlen, der Schaden wird auf ein Vielfaches geschätzt.
Die Citibank AG und die Verbraucherzentrale NRW hatten sich letzte Woche auf eine Entschädigung geeinigt, nachdem nunmehr eine Vielzahl von Klagen durch Anlegerschutzkanzleien gegen die Citibank AG eingereicht wurden. Die Entschädigungsquoten liegen liegen zwischen 30 und 80 Prozent des Kaufpreises und werden über ein Punktesystem ermittelt. Darin werden unter anderem das Alter der Anleger, die Erfahrung mit Zertifikaten, Zeitpunkt des Kaufs und die dokumentierte Risikobereitschaft gewichtet.
Unbeachtet hingegen bleiben nach Meinung der Anlegerschutzkanzlei JUSTUS Rechtsanwälte wichtige Parameter, wie die Beweisbarkeit einer Falschberatung, Inhalt der Beratung wie die Aufklärung über fehlende Einlagensicherung, Innenprovisionen, Emittentenrisiko sowie die Kenntnis der Bank von der Überschuldung von Lehman Brothers.
Lediglich 25 Prozent der Anleger könnten mit einer Zahlung rechnen, die im Schnitt bei 50 Prozent ihres ursprünglich investierten Betrages liegen dürfte, sagte Citibank-Chef Franz Josef Nick am Donnerstag in Düsseldorf. Wie viele Citibank-Kunden Opfer wurden und wie hoch der Gesamtschaden ist, verschwieg der Bankchef. Es seien aber entgegen öffentlicher Schätzungen "deutlich unter 30.000". Lehman-Geschädigte demonstrierten während der Bekanntgabe der Kulanzregelung in Düsseldorf gegen die Citibank. Sie schätzten den Schaden für Citibank-Kunden auf bis zu 600 Millionen Euro.
Die Citibank AG spielte mit Abstand eine Hauptrolle bei dem Vertrieb der z.B. in den USA verbotenen Zertifikate in Deutschland. Grund hierfür ist nach Auffassung von Rechtsanwalt Steffan, Partner der Kanzlei JUSTUS das hohe Eigeninteresse der Citibank AG als Hauptgläubigerin der nun insolventen Bank Lehman Brothers Inc., frisches Anlegergeld in die überschuldeten Kassen des angeschlagenen Instituts zu bringen.
Beratungspraxis der Banken in Sachen Lehman Brothers Zertifikate:
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater hat einen Beratungspool für Lehman Brother Anleger gegründet, dem sich schon über 350 Anleger angeschlossen haben. Die Auswertungen der Sachverhalte haben ergeben, dass Banken vorwiegend älteren Anlegern die Papiere als sicheres Sparprodukt angepriesen haben. Dabei wurden diese in Bankberaterkreisen teilweise als „ A.D.’s “ (alt und dumm) bezeichneten und in Kapitalanlagesachen unerfahrenen Bankkunden zu Hause aufgesucht oder in der Bank angesprochen. Mit Hinweis auf auslaufende Zeichnungsfristen wurden die ahnungslosen Bankkunden teilweise überredet ihre Altersvorsorge von Festgeldkonten, Lebensversicherungen oder Bundesschatzbriefen in die komplizierten und risikoreichen Zertifikate zu investieren. Kaum ein Anleger wurde über das konkret bestehende Emittentenrisiko (Insolvenzrisiko von Lehman Brothers), die fehlende Einlagensicherung oder Provisionszahlungen aufgeklärt.
„Dieses bisher nur von Drückerkolonnen im grauen Kapitalmarkt bekannte skrupellose Verhalten hat nun scheinbar auch in der Bankberatung Einzug gehalten und ist nur mit der Gier nach hohen Provisionen und einem hohen Eigeninteresse der entsprechenden Banken zu erklären, meint Rechtsanwalt Steffan. Dies ist besonders schädlich und schwerwiegend, da sich gerade auch ältere Bankkunden auf eine seriöse und unabhängige Beratung ihrer „Beraterbank“ verlassen haben.“
Zertifikate haben aber ein Emittentenrisiko. Lehman Brothers war wegen der Finanzkrise ins Straucheln geraten und hatte im September 2008 Gläubigerschutz angemeldet, so dass die Bankkunden ihr gesamtes Kapital mit dem vermeidlich sicheren Zertifikat verloren haben.
Wie sollten Anleger auf das Entschädigungsangebot der Citibank reagieren?
Aufgrund der bislang kaum richtungweisenden und gefestigten Rechtsprechung ist ein angemessener außergerichtlicher Vergleich in Einzelfälllen ein guter Weg, den erlittenen Schaden geringer zu halten. Auch können alle Lehman Zertifikate Käufer grundsätzlich selbst die Citibank anschreiben und ein Vergleichsangebot nach den mit der Verbraucherzentrale festgelegten Kriterien einholen.
Es ist aber durchaus anzuraten einen im Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt hiermit zu beauftragen, da dieser auch die Höhe des Vergleichsangebotes im Einzelfall überprüfen kann. In vielen Fällen verzichtet der Anleger nämlich durch den Vergleich auf seinen durchaus bestehenden und durchsetzbaren vollen Schadenersatzanspruch gegen die Bank. Auch werden etwa ¾ der Bankkunden von der Citibank kein Entschädigungsangebot erhalten, obwohl durchaus Erfolgsaussichten einer Zahlungsklage gegen die Bank bestehen. So hat die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater schon Zahlungsvergleiche in Höhe von 70 bis 80 % nach Klageerhebung erzielt. Auch ist derzeit eine Wandlung der Rechtsprechung in den Lehman Brothers Fällen zugunsten der Anleger festzustellen. So gibt es zahlreiche und gute Gründe selbst für einen erfahrenen Anleger, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Citibank bei Lehman-Zertifikaten, aber auch bei anderen Zertifikatskäufen, durchzusetzen.
Diese Kundengruppen erhalten keine Entschädigung:
➜ 1. Wegen Verjährung ausgeschlossen sind Käufe von Lehman-Papieren vor dem 01.06.2006. Für Käufe nach dem 01.06.2006 wird die Verjährung gehemmt, wenn Sie Ihre Ansprüche bis zum 31.12.2009 bei der Citibank geltend machen. Haben Sie Ihre Ansprüche bereits vorher geltend gemacht, so wurde dadurch ebenfalls die Verjährung gehemmt.
➜ 2. Es läuft in Ihrem Fall schon ein Gerichtsverfahren.
➜ 3. Ebenfalls zum Ausschluss führt eine Anlagestrategie, die laut Risikoprofil des Anlegers "wachstumsorientiert" ist, also im Depot einen maximalen Risikoanteil von 100 Prozent zulässt. Diese Angabe ist zu finden unter "Ihr Risikoprofil" in der Spalte "Ihre zukünftige Anlagestrategie".
➜ 4. Sie haben bereits vor dem Kauf der Zertifikate Erfahrungen mit risikoreichen Wertpapieranlagen gemacht.
➜ 5. Sie haben innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Kauf der Lehman-Zertifikate Aktien geordert.
➜ 6. Sie gehören zu den erfahrenen Anlegern, die aktiv Optionsscheine, Warrants, Unternehmensanleihen oder nicht von der Citibank angebotene Zertifikate geordert haben.
Für ihre Mandanten und Mitglieder des Beratungspools wird die Kanzlei Justus Rechtsanwälte in Kürze ein Vergleichsangebot bei der Citibank einholen und das Ergebnis mit Ihnen beraten.
Für die kostenfreie Erstberatung bitte den Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de