Lehman Brothers – Beratungspool
Für die Erstberatung bitte den Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.
Durch die Insolvenz von Lehman Brothers sehen sich viele Geldinstitute unter Druck gesetzt: Offensichtlich wurden den Kunden Lehman Brothers Zertifikate vermittelt, ohne auf die Risikoklasse und die Tatsache, dass es sich hierbei um eine Amerikanische Bank als Schuldner handelt, hinzuweisen. Es wurde regelmäßig auf Garantien verwiesen und dabei verschwiegen, dass diese im Falle einer Insolvenz wertlos sind.
Das mehrere Zehntausend – meist konservative – Sparer betroffen sind, macht die Sache zum Skandal: Die Sparkasse z.B. vermittelte sog. DAX Bonus Zertifikate bei denen dem Anleger schon nach dem Prospekt nicht gewahr werden konnte, dass er Lehman Brothers Zertifikate erwarb.
1. Beratungsverschulden der Banken:
Nach Auswertung der bislang in dem Beratungspool der Kanzlei Justus eingegangen Anlegerinformationen ergeben sich folgende Beratungsmängel der beratenden Banken:
- Das Lehman Brothers Zertifikat wurde trotz der bekannten Bankenkrise überwiegend als 100% sicher Geldanlage angepriesen.
- Weder die Berater noch die vorliegenden Werbebroschüren oder Prospekte klären über die Gefahr des eingetretenen Totalverlustes bei Insolvenz des Bankhauses Lehman oder ihrer Tochtergesellschaften auf.
- Kein Bankberater hat über die von dem Emittenten (Herausgeber) Lehman Brothers erhaltenen Provisionen und deren Höhe aufgeklärt.
- Trotz erkennbarer Verschlechterung der Vermögenssituation des Bankhauses Lehman Brothers und drohender Insolvenz haben die Banken Warnhinweise unterlassen oder gar verharmlost.
- unterlassene Aufklärung üder fehlende Einlagensicherung
2. Rechtsfolgen und Ansprüche der Anleger:
Nach Ansicht des Rechtsanwalts Steffan, Partner der Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater, ergeben sich aus den oben genannten Beratungsfehlern der Bankberater, „dass die Anleger von Lehman Zertifikaten einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises, der gezahlten Gebühren (Agio) sowie den banküblichen Zinsen während der Laufzeit haben. Die Anleger müssen so gestellt werden, wie Sie ohne die Order gestanden hätten.“ Das Beratungsverschulden ihres Beraters muss sich die jeweilige Bank zurechnen lassen.
Bei Nichtaufklärung über die Höhe der für die Vermittlung erhaltenen Provisionen ist die Bank nach dem sog. „Kick-back Urteil“ des Bundesgerichthofes ebenfalls schadenersatzpflichtig.
Wer einen Prospekt für das Zertifikat seiner Wahl bekam, hat ggf. die Möglichkeit Schadenersatz über die Prospekthaftung durchzusetzen. In diesen Fällen ist eine Sammelklage durchaus möglich.
3. Vergleichsangebote der Banken:
Die Methoden der Banken, den Brand nun möglichst leise auszutreten, sind vielfältig aber unzureichend:
Die Credit Suisse z.B. lässt Kunden nach Mitteilung von Mandanten der Kanzlei Justus anrufen und unterbreitet einen Vergleichsvorschlag, dem der Anleger binnen zwei Tagen zustimmen soll.
Aber auch betroffene Sparkassen führen Verhandlungen über Vergleiche. Diese sind allerdings individuell und von einer Gleichbehandlung der Kunden kann keine Rede sein.
Die Dresdner Bank sowie Citybank und Postbank bestreiten bislang alle Schadenseratzansprüche. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte Berlin hat für ihre Mandanten nach Klageerhebung gegen diese Banken in den Verfahren ZAhlungsvergleiche in Höhe von 70 bis 90 % des Gesamtschadens erzielt.
Die Citibank AG hat nun nach erheblichem öffentlichen Druck Entschädigungszahlungen nach bestimmten Kreterien zwischen 30 und 80 % angeboten. Lesen Sie mehr dazu hier:
Unterschreiben Sie nichts, sondern lassen Sie sich Vorschläge zur Regulierung schriftlich geben und lassen Sie diese dann von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.
4. Erstes Urteil in Sachen Lehman Zertifikate:
Dresdner Bank muss mehr als 21.000,- € erstatten
Nach Mitteilung der Verbraucherschutzzentrale Hamburg hat das Landgericht Hamburg die Dresdner Bank mit (Annerkenntnis-) Urteil vom 30.6.2008 verurteilt, an ihren Kunden € 21.179,13 € Zug um Zug gegen Rückgabe des Lehman Brothers Treas.co.b.v. Glob.ChanZT07 (13.3.10) index Bskt. Zertifikats mit der ISIN DE000A0MJHE1 zu zahlen (Az. 319 O 125/08).
Diese Entscheidung erging zeitlich vor dem Bekanntwerden der Insolvenz der Lehman-Brothers. Obwohl die Dresdner Bank aussergerichtlich die Forderung des Kunden vehement bestritt, lenkte Sie nach Klageerhebung durch Anerkenntnis ein.
5. Achtung: Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren nach Zeichnung
Anders als im Bereich des grauen Kapitalmarktes beginnt die Verjährung beim Kauf von Wertpapieren und Zertifikaten bereits mit Kauf der Papiere und nicht erst zum Zeitpunkt der Kenntnis der die Falschberatung begründenden Umstände. Gemäß § 37a WpHG verjähren die Ansprüche gegen das beratende Kreditinstitut innerhalb von drei Jahren vom Zeitpunkt des Kaufs der Anteile an. Anleger, die Zertifikate Ende des Jahres 2005 gezeichnet haben, sollten sich daher sofort mit einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen, um die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.
6. Vorgehensweise der Kanzlei Justus Rechtsanwälte:
Beratungspool für Lehman Anleger:
Die Kanzlei Justus hat einen Beratungspool für Lehman Anleger gegründet, dem schon über 50 Anleger beigetreten sind.
Zweck des Beratungspools ist die bundesweite Sammlung von Information, Informationsmaterial und Zeugen zur Verbesserung der Beweislage in den Schadenersatzklagen. Ferner wird aus der Mitte des Beratungspools in Kürze ein Musterverfahren zur grundsätzlichen Feststellung der Beratungspflichten und Bankenhaftung bei der Vermittlung der Lehman Zertifikate beantragt.
Schriftliche Erstberatung:
Wir erteilen bundesweit allen Anlegern, die sich dem Beratungspool anschließen eine Erstberatung über die konkreten Erfolgsaussichten einer Klage gegen die jeweilige Bank, die Verjährungsfristen sowie die aussergerichtlichen und gerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung. Ferner über die Möglichkeiten einer gemeinschaftlichen Klage, Prozesskostenhilfe und Erfolgshonorar.
Die Erstberatung kostet 80,- € zzgl. MwSt.
Lehman Brothers – Newsletter:
Wir geben für die Lehman Anleger monatlich einen Newsletter heraus, aus dem die Mitglieder des Beratungspool Lehman-Brothers den aktuellen Stand der Dinge und der laufenden Verfahren ersehen können.
So gibt es etliche Anleger, die bis heute nicht darüber informiert sind, dass auch sie von der Insolvenz von Lehman Brothers betroffen sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder Anleger sein Depot prüfen sollte und gegebenenfalls Rat eines auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen sollte.
Wie kann ich dem Beratungspool beitreten:
Für den Beitritt zur Beratungspool und die schriftliche Erstberatung, drucken Sie bitte einfach den Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers aus und senden diesen ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu.
Alternativ können Sie sich auch einfach in unser Kontaktformular eintragen und bekommen von uns die Unterlagen zur Erstberatung zugesandt.
Wir werden Sie dann über den Fortgang unseres Musterverfahrens zur Frage der Bankenhaftung für die Vermittlung der Lehman Zertifikate informieren und gegebenenfalls ihre Schadenersatzansprüche aussergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de