Bei der Investfinans AB mit angeblichem Sitz in Hägersten, Schweden sind mehrere tausend Anleger aus Deutschland einem riesigen Betrugsfall erlegen.
Investfinanz AB bezeichnet sich als führendes Unternehmen für Investments in Skandinavien.
Das Unternehmen betreut nach eigenen Angaben Projektentwickler und Bauträger sowie Investoren aus dem privaten Bereich und institutionelle Anleger. Der Tätigkeitsbereich wird mit der Beratung in Immobilien, Factoring, Projektentwicklung und dem Management von Transaktionen umrissen.
Das Unternehmen spiegelte Seriosität vor, indem es auf diversen Presseportalen erschien. Dabei warb man mit dem angeblich „größten schwedischen Immobilienfond” dem “Investfinans AB”. Anleger sollten Renditen mit „Festgeldern“ zwischen 3 – 9 % bekommen, wobei die Gelder der Anleger sogar über das schwedische Einlagensicherungssystem abgesichert sein sollte. Jedoch scheinen die Angaben von Investfinans AB diesbezüglich alle falsch zu sein. Das Unternehmen arbeitet sogar ohne die erforderliche Erlaubnis der schwedischen Finanzmarktaufsicht.

Investfinans AB entpuppt sich als Briefkastunternehmen
Anleger sind aber neben der Investfinans AB genauso bei der Fa. Secure Trading Financial Services, Frankreich, die die Internetseite www.setra-fin.com betreibt, offensichtlich einem schweren Betrug zum Opfer gefallen. Es stellte sich nun heraus, dass es sich bei Investfinans AB um ein Briefkastenunternehmen ohne Umsätze und Gewinne handelte. Anleger wurden mit falschen Angaben wie „Festgeld“ oder der schwedischen Einlagensicherung ihrer Gelder geködert, um ihr Geld dem Unternehmen zu überlassen. Während in der Pressemitteilung davon die Rede ist, dass sich der Firmensitz in Vällingby befinde, wird im Impressum der Website der Ort Hägersten angegeben. Beide Orte sind westlich der schwedischen Hauptstadt Stockholm gelegen. Tatsächlich agierte das Unternehmen aber wohl aus der Türkei.
Secure Trading Financial Service
Als dann eine Bank in Schweden das Konto von Investfinans wegen einer Geldwäscheverdachts- und Betrugsanzeige sperrte, wurden weitere Konten bei Banken in den USA eröffnet und Anleger nun über die Firma Secure Trading Financial Service mit Sitz in Paris und weiteren Adressen wie Luxemburg zu kontaktieren und einen angeblichen Börsengang von Investfinans AB vorzutäuschen.
Das „Festgeld“ wurde aber den Anlegern, entgegen der eindeutigen Anordnung der BaFin, und mehrfachen Beteuerungen der Telefonverkäufer, nicht wieder ausbezahlt.
BaFin gab Rückabwicklung des Einlagengeschäfts schon auf
Das Unternehmen arbeitet ohne die erforderliche Erlaubnis der schwedischen Finanzmarktaufsicht.
Aufgrund des Verdachts wegen Geldwäsche und Betrug ließ die Svenska Handelsbanken das Konto von Investfinans sperren. Nach einer Investorenwarnung der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 21.02.2019 vor der Firma wurde nun auch von der BaFin tätig. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat am 03.04.2019 die Rückabwicklung des Einlagengeschäfts aufgegeben. Der Investfinans das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Investfinans AB: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat mit Bescheid vom 03.04.2019 die Rückabwicklung des Einlagengeschäfts aufgegeben. Damit ist der Investfinans das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet. Denn die Investfinans AB ist Betreiberin der Webseite www.investfinansab.eu und nimmt in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Damit betreibt die Gesellschaft das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Hoffnungsschimmer für Anleger
Jedoch wurde Anlegern mitgeteilt, dass ihr gezahltes Festgeld wenigstens wieder zurückbezahlt werden würde. Auch bei einer Großbank konnte offensichtlich noch ein höherer Betrag sicher gestellt werden, bei dem Anleger versuchen können, auf diesen zuzugreifen.
Ansprüche gegen die Svenska Handelsbanken
Banken unterliegen in Schweden wie in Deutschland dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit der Financial Intelligence Unit der schwedischen Polizei zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.
Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Die Svenska Handelsbank hätte sich daher bei den hohen Geldströmen über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen von Investfinans AB informieren müssen. Denn der Umfang der Risikobewertung hängt von Größe und Geschäft ab. Bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte der Bank zumindest auffallen müssen, dass Investfinans AB über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsicht verfügt und dass es sich um eine Briefkastenfirma handelt.
Unsere ersten aussergerichtlichen Aufforderungen zum Schendersatz hat die Bank bislang abgelehnt und auf Schwedisches Recht verwiesen. Wir werden und nun zu einer Strafanzeige auch gegen die Hintermänner der Investfinans AB beauftragen lassen und prüfen eliktische Ansprüche. Denn nach unserer Auffassugn hat die Bank gegen Aufsichtspflichten verstoßen. Handelsbank sofort nach der Warnung der FMA aus Österrreich und auch der BaFin sofort das Geschäftskonto der Invest AB einfrieren müssen. So wäre den Anlegern kein oder ein erheblich geringerer Schaden aus dem Kapitalanlagebetrug entstanden.
Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den vorgenommenen Rechtsgeschäften/abgeschlossenen Vermögensverwaltungsverträgen um ein Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes handelt, das einer Genehmigung nach deutschem Recht durch die BaFin bedarf. Die BaFin hat daher die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäftes angeordnet. Aus der Internetseite der BaFin ist folgende Information entnehmbar:
Was sollen und können Anleger tun?
Anleger sollten die Vermögensverwaltungsverträge kündigen und die Rückzahlung des Kapitals verlangen. Darüber hinaus sind die uns vorliegenden Verträge widerruflich, da die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erteilt ist. Wir berechnen ihre Ansprüche, also das überlassene Kapital, zuzüglich der vertraglich vereinbarten Verzinsung. Parallel prüfen wir, ob die schwedische Einlagensicherung überhaupt greift. Bei einem unerlaubten Einlagengeschäft haben die Anleger einen Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG gegen den Emittenten.
Justus rät:
Wenn Sie Anleger solch einer Beteiligung sein sollten, warten Sie nicht bis der Verlust oder Verjährung eintritt, sondern wenden sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Lassen Sie durch uns prüfen, ob die Banken, bei denen Investfinans AB ein Konto eröffnete, eine ordnungsgemäße Identitätsprüfung des Unternehmens durchgeführt haben. Bei einem Verstoß gegen diese Kontrollpflichten könnten mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Bank entstanden sein. Sollten wir einen erfolgreichen Ansatzpunkt für die Durchsetzung von Schandenersatzansprüchen finden, teilen wir Ihnen dies kostenfrei mit. Eventuell lassen sich auch Ansprüche einer Vielzahl von Anlegern bei gleichartigem Sachverhalt in einer Sammelklage zusammen fassen.
⇒ kostenfreie Erstberatung
Für die kostenfreie Erstberatung schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular und geben den Sachverhalt möglichst genau an und laden die wesentlichen Unterlagen gleich hoch. Gern können Sie uns auch eine Email senden.Foto: © Daniel Reche/pixabay.com
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Ich habe am 05.03.2019 einen Betrag von10000 Euro für 12 Monate Festgeld überwiesen.Die fälligen Zinsen 1.5.2019 und1.8.2019 sind nicht erfolgt.Anrufe waren zwecklos.was kann ich tun.
Guten Tag Herr Schuhmann,
schön, dass Sie fragen. Leider haben unsere Recherchen bislang ergeben, dass sowohl von den Svenska Handelsbanken, als auch von der Investfinanz AB keine Ansprüche durchsetzbar sein werden. Allerdings lassen wir uns derzeit zu einem Strafantrag gegen die Svenska Banken beauftragen, da wir eine strafbare Verletzung von Aufsichtpflichten sehen. Wir prüfen derzeit noch andere Wege der erfolgreichen Durchsetzung von Entschädigungszahlungen. Schreiben Sie uns hierzu doch einfach eine Email oder über das Kontaktformular. Die Erstebratung ist kostenfrei.
Ihr Team Justus
Ich habe bei Infestvinans AB am 24.1. 2019 einen Festgeld Vertrag in der Höhevon 30.000 Euro abgeschlossen. Als meine Zinsen im Mai 2019 fällig wurden, wurde mir mitgeteilt, dass Infestfinans nun von einer Amerikanische Bank übernommen wurde und ich nun die fälligen Zinsen von dieser Bank bezahlt werden.
Ich habe seit Mai. 2019 nichts mehr von Infestfinans bzw. der Amerikanischen Bank gehört. Gibt es Chancen die Betrüger zu fassen und dass ich zu meinem Geld komme?
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie erhalten gleich eine Email von uns mit Hinweisen und eine Erstberatung in Sachen Investfinanz AB.
Ihr Team Justus