DSS Vermögensverwaltung: Anleger können hoffen
Urteil des LG München vom 29.07.2014 (noch nicht rechtskräftig)

DSS, Die Fondsgesellschaften
Die Fondsgesellschaften DSS Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft & Co. 1. KG, DSS Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft & Co. 2. KG und DSS Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft & Co. Premium KG gerieten insbesondere hinsichtlich der Vermittlungen der genannten Kommanditbeteiligungen in Kritik.
Auseinandersetzungsguthaben liegt oft erheblich unter den Einlagen:
Die DSS Vermögensverwaltung AG ist Anbieter der Sachwertfonds. Bei den Fonds handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, die mit hohen Risiken verbunden sind. Anleger berichten jedoch immer wieder, dass die Beteiligungen als „absolut sicher“ beworben wurden. Spätestens mit dem Auseinandersetzungsguthaben kommt dann für viele Anleger der Schreck. Denn die Bemessungsgrundlage für das Abfindungsguthaben ist der Wert der Beteiligung, nicht die Summe der eingezahlten Beträge.
Gründungsgesellschafter der DSS Vermögensverwaltung verurteilt:
Die DSS Vermögensverwaltung versucht wohl mit einer öffentlichen Gegendarstellung zu diversen Internetberichten den Eindruck zu erwecken, es sei immer alles mit rechten Dingen zugegangen, dass Landgericht München sah dies mit Urteil vom 29.07.2014 jedoch anders. Es verurteilte zwei Gründungsgesellschafter der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 1. KG zu Schadensersatz in Höhe von über 35.000 € zuzüglich Zinsen.
Falschberatung durch Vermittler
Schadensersatzansprüche können grundsätzlich gegenüber den Vermittlern, Vermittlungsgesellschaften und auch den Gründungsgesellschaftern geltend gemacht werden. Die DSS Vermögensverwaltung AG behauptet in ihrer öffentlichen Gegendarstellung Folgendes: „Wie allen Anlegern bekannt ist, handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit entsprechenden Chancen wie auch Risiken.“ Das Urteil des LG München zeigt, dass die Realität anders aussieht.
Verjährung:
Achtung: Bitte beachten Sie unbedingt die 10 jährige absoute Verjährung der Schadenersatzansprüche, die taggenau ab Vertragsschluss läuft! Auch nach Ablauf ist es aber sinnvoll sämtliche Verträge durch einen Fachanwalt sofort zu beenden zu lassen.
Justus rät: Beendigung der Beteiligung
Sinnvoll kann es neben Schadenersatz auch sein, die sofortige Beendigung der Vertragsverhältnisse zu erreichen, um nicht noch weitere Verlußte hinzunehmen. Unter Umständen stehen dem einzelnen Anleger Widerrufs- oder Anfechtungsrechte zur Verfügung. Bei einer Falschberatung hat der Anleger ein sofortiges Kündigungsrecht und ggf. ein Anspruch auf Schadenersatz.
Als eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei prüfen wir mit betroffenen Anlegern die individuellen Möglichkeiten.
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