DKB (Deutsche Kreditbank) in Sachen Schrottimmobilien verurteilt

Kammergericht Berlin:
Die DKB Bank haftet zumindest in einigen Fällen für die falschen Aussagen betrügerischer Vermittler von Schrott­immo­bi­lien. Sie darf in diesen Fällen keine Kreditraten mehr verlangen und muss Opfer entschädigen.

Bahnbrechendes Urteil gegen die DKB Deutsche Kreditbank:
Das Kammergericht Berlin hat mit bahnbrechendem Urteil vom 31.05.2012 die Deutsche Kreditbank dazu verurteilt, Schadenersatz zu zahlen.
Das oberste Zivilgericht in Berlin stellt in seinen Entscheidungsgründen auf einen Passus in den Formularen für DKB-Darlehensangebote ab, den die Kunden unterschreiben mussten: „Ich bestätige ausdrücklich, dass ein persönliches Gespräch mit dem Vermittler (…) in Berlin stattgefunden hat, in dem mir diese Finanzierung durch den Vermittler (…) erläutert wurde“.

Die Vermittler haben daher nach Auffassung des Senates die Bank bei Anbahnung des Darlehens vertreten und die haftet dann auch – unabhängig davon, was die Bank von den Betrügereien im konkreten Fall alles wusste.

DKB muss sich die arglistige Täuschung der verurteilten Vermittler zurechnen lassen: 
Die Vermittler hatten – nach Feststellung des Gerichts – arglistig nur die Zinszahlungen als Rate für das Darlehen und nicht auch die Tilgungsrate genannt. Dass sie das Darlehen auch tilgen müssen, erfuhren die Betroffenen erst später. Statt der angegebenen 460 Euro musste die Klägerin vorliegend monatlich etwa 100 Euro mehr an die DKB-Bank überweisen.

Kammergericht Berlin, Urteil vom 31.05.2012
Aktenzeichen: 12 U 218/10

Justus rät:
Käufer von Eigentuswohnungen, welchen ebenfalls für den wohnungskauf Darlehen der DKB vermittelt worden sind, haben nach diesem (noch nicht rechtskräftigen Urteil) Aussichten auf die Freistellung von dem Darlehen und Schadenersatz. Ebenso Wohnungseigentümer, welche von Vermittlern getäuscht worden sind und bei denen sich ein ähnlicher Passus in den Darlehensformularen befindet. Das Urteil ist durchaus auf andere Fälle übertragbar.
Es ist daher ratsam vor Verjährung der Ansprüche einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht aufzusuchen.

Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Käufer von Schrottimmobilien gegen die DKB, andere Banken und Vermittler.
Lesen Sie hier mehr zu Schrottimmobilien und der Rückabwicklung von Immobilienkäufen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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