Das LG Freiburg geht wird am 28. Februar 2019 in einem Verfahren der Frage nach, ob sich die Bundesrepublik Deutschland im VW-Abgasskandal haftbar gemacht hat. Fest steht nach der momentanen Rechtsprechung schon, dass VW seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb auch schadensersatzpflichtig ist.

Entscheidung des LG Freiburg über Staatshaftung
Das LG Frankfurt entscheidet in Kürze darüber, ob sich neben Autoherstellern auch der Staat haftbar gemacht hat (sog. Staatshaftung). Wenn dies so wäre, dann eröffnet dies eine ganz neue Möglichkeit für betroffene Dieselfahrer ihren Schaden und Wertverlußt am Auto ersetzt zu verlangen. Möglicherweise hat der Staat jedoch rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen in denen solch eine Manipulation möglich ist und nicht die EU Richtlinien ordnungsgemäß umgesetzt. Die Vorgaben für die Typengenehmigung von Fahrzeugen wird nämlich durch eine EU-Richtlinie bestimmt.
Kläger wirft der Bundesrepublik mangelhafte Umsetzung von EU Recht vor
Laut dem Kläger habe die BRD keine Maßnahmen umgesetzt, welche die Autohersteller daran hindert manipulierte Fahrzeuge auf den Markt zu bringen. Geeignete Maßnahmen dafür wären härtere Sanktionen wie beispielsweise höhere Bußgelder, Entziehung der Betriebserlaubnis, Prüfverfahren oder härtere Strafmaßnahmen.
Des Weiteren hätten Behörden schon seit 2007 und somit lange vor dem Abgasskandal gewusst , dass die Emissionswerte auf dem Prüfstand nicht mit den realen Werten übereinstimmen.
Möglicherweise hat Deutschland auch nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen um solche Manipulation der Hersteller unmöglich zu machen und die EU Richtlinien nicht oder nicht rechtzeitig ordnungsgemäß in deutsches Recht umgesetzt. Die Vorgaben für die Typengenehmigung von Fahrzeugen wird nämlich durch eine EU-Richtlinie bestimmt.
Unabhängig davon können im Abgasskandal weiterhin Schadensersatzansprüche gegen VW geltend gemacht werden. Die Forderungen sind in vielen Fällen noch nicht verjährt.
Justus rät:
Wenn ihr Wagen auch vom Abgasskandal betroffen ist, lassen Sie sich bei uns kostenfrei und individuell beraten. Senden Sie uns einfach Ihren KFZ-Schein, Kaufvertrag und ggf. den Darlehensvertrag zu oder laden Sie diese gleich über das Kontaktformular zu. Soweit ihre Rechtsschutzversicherung nicht deckt, finden wir zusammen einen Weg, wie Sie ohne eigenes Risiko ihre Ansprüche durchsetzen können.
Die Ansprüche sollten so schnell wie möglich geltend gemacht werden, da sie sonst Verjähren könnten.
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