Deutsche Kreditbank DKB und fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Widerrufsbelehrungen der Deutschen Kreditbank überwiegend fehlerhaft:

Aufgrund von Pressemitteilungen der Verbraucherzentrale Hamburg, Kollegen und eigenen Prüfungen ergibt sich, dass die Widerrufsbelehrungen z.b. der Deutschen Kreditbank (DKB) aus den Jahren 2002 bis 2010 überwiegend fehlerhaft sind. Die Widerrufsbelehrungen finden sich in Kreditverträgen, welche die Deutsche Kreditbank in früheren Jahren mit Verbrauchern zur Immobilienfinanzierung abgeschlossen hatte.
Die von der DKB gebrauchten Formulierungen entsprechen nicht den Anforderungen, die die herrschende Rechtssprechung an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung stellt.  (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg; Stand 17.06.2014/unsere nicht repräsentative Stichprobe war sogar noch wesentlich höher).

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Studie veröffentlicht, nach der mittlerweile fast 80 % der von ihr überprüften Widerrufsbelehrungen mit Mängeln behaftet sind. In dieser Studie tauchen bestimmte Banken besonders häufig auf.
Besonders viele falsche Widerrufsbelehrungen verwandten demnach die ING-DiBa AG, die DSL-Bank, die Deutsche Bank AG, die DKB Deutsche Kreditbank AG und die Commerzbank AG. Aber auch Sparkassen und Volksbanken sowie diverse andere Banken haben nach der Studie ihren Kunden nicht selten falsche Widerrufsbelehrungen vorgelegt.

Die Deutsche Kreditbank (DKB) nutzte auch meißt nicht die genaue Musterwiderrufsbelehrung:

Soweit Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind, so scheidet ein Widerruf dennoch aus, wenn und soweit die Bank exakt den genauen Wortlaut einer Musterwiderrufsbelehrung verwendet hat. Da die Banken auf den jeweils geltenden Wortlaut vertrauen durfte. (BGH, Urteil vom 28.06.2011, XI ZR 349/10).

Die DKB hat meißt jedoch nicht auf den genauen Wortlaut der maßgeblichen gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung zurückgegriffen, sondern diese vielmehr nach den eigenen juristischen Vorstellungen abgeändert.
Insbesondere der von der DKB sehr oft gebrauchte Vertragstext „Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ ist im Hinblick auf den tatsächlichen Fristbeginn unklar. Für den Verbraucher wird schließlich der Anschein erweckt, dass die Frist auch später beginnen könne (OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2014, Az. 4 U 64/12). Wann dieser „früheste“ bzw. ein „späterer“ Zeitpunkt jedoch eintreten soll, bleibt völlig offen.

Widerrufsrecht des privaten Bankkunden bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Ist die von dem Kreditinstitut gebrauchte Widerrufsbelehrung fehlerhaft und weicht sie von der amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung ab, kann der Kreditnehmer auch noch Jahre nach Ablauf der ansonsten geltenden 14-Tagesfrist den Darlehensvertrag widerrufen. Dies hat für den Kreditnehmer den erheblichen Vorteil, dass er im Ergebnis den alten Kreditvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen und die verbliebene Restschuld über einen neuen, viel zinsgünstigeren Darlehensvertrag finanzieren kann.

Justus rät:

Durch den “Widerrufsjoker” zu erzielende Zinsersparnisse belaufen sich abhängig von der Höhe der verbliebenen Restschuld nicht selten auf über zehntausend Euro.
Bankunden der Deutschen Kredutbank (DKB) aber auch Darlehensnehmer anderer Kreditinstitute sollen ihre Darlehensverträge ab dem 1.01.2002 auf die Richtigkeit der jeweils verwandten Widerrufsbelehrungen überprüfen lassen. Hierzu sollte ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufgesucht werden.

Lesen Sie hier mehr zum Widerruf von Verbraucherdarlehen und der Vorfälligkeitsentschädigung

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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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