CS Euroreal – Schadensersatzansprüche prüfen
OLG Frankfurt, Urt. v. 13.02.2013, Az. 9 U 131/11
CS Euroreal – Wertverfall der Anteile
Die gescheiterte Widereröffnung des Immobilienfonds CS Euroreal im Mai 2012 und die voraussichtliche Liquidation des Fonds bis April 2017 verursachen bei den Anlegern weiterhin Bauchschmerzen. Indem die Anteilsrücknahme ausgesetzt wurde (Schließung des Fonds), konnten Anleger nicht mehr ihre Investitionen zurück verlangen und bleiben seit dem auf ihren Anteilen sitzen. Zum Nachteil der Anleger vermindert sich der Wert ihrer Anteile kontinuierlich.
Gute Chancen auf Schadensersatz – EUROREAL
Für Anleger die ihre Anteile 2007 und später erworben haben, besteht die Möglichkeit der Rückabwicklung! Voraussetzung ist, dass Anleger gegenüber ihrem Berater nachweisbar die Sicherheit ihrer Anlage bedingten. In diesem Fall bestehen gegen den Berater gute Erfolgsaussichten aufgrund einer Falschberatung. So hat das OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 13.02.2013, Az. 9 U 131/11, einer Anlegerin Schadensersatz wegen einer fehlenden Aufklärung zum Schließungsrisiko zugestanden. Daneben ist eine Falschberatung darin zu sehen, dass Kunden nicht über die Möglichkeit des Aussetzens der Anteilsrücknahme hingewiesen wurden.
Justus rät:
Anleger sollten die Möglichkeit der Schadensabwendung nutzen und einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen, um ihre Ansprüche gegenüber dem Berater (Bank, Beratungsunternehmen, Vermittler) prüfen zu lassen. Im Rahmen der Einzelfallprüfung können dabei noch weitere Pflichtverletzungen ermittelt werden, die einen weiteren Schadensersatzanspruch begründen können. Zu beachten ist insbesondere die potentielle Verjährung zum Jahresende.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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