Credit Suisse: Steuerfahndung führt Wohnungsdurchsuchungen bei Anlegern durch
Deutschen Kunden der Credit Suisse drohen nach neuesten Angaben der Frankfurter Allgemeinen und dem Handelsblatt wieder Hausdurchsuchungen durch die Wuppertaler Steuerfahndung. Die Daten seien über ein Verwaltungsmangel der betreffenden Bank an den Steuerfahnder gelangt und geben angeblich Anlagebeträge unversteuerter Gelder von ab 500.000 € und teilweise auch zweistelligen Millionenwerten wieder. Das Handelsblatt berichtet, dass ca. 7000 Bankkunden betroffen seien, davon überwiegend Deutsche.
Life Portfolio Germany und Life Portfolio International betroffen
Scheinbar handelt es sich hierbei um (Schein)Versicherungen, durch die Anleger hofften, Geld unversteuert am deutschen Fiskus vorbeischleusen zu können. Nach Kundenaussagen empfahlen die Anlagevermittler diese Produkte mit dem Argument, dass die daraus gewonnenen Erträge in Deutschland nicht zu versteuern wären. Doch zumindest für die Life Portfolio International trifft das schon mal nicht zu, da es sich dabei um eine vermögensverwaltende Lebensversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG handelt. Auch laufende Einkünfte aus solchen Versicherungen sind in Deutschland regulär als Kapitaleinkünfte zu versteuern.
Die Life Portfolio Germany ist im Gegensatz dazu vermutlich anders zu beurteilen, da sie als echte Lebensversicherung gilt. Laufende Erträge aus der Versicherung wären demnach nicht zu versteuern, sondern erst der Auszahlungsbetrag im Erlebensfall. Völlige Sicherheit bezüglich der rechtlichen Beurteilung dieser Lebensversicherung werden jedoch nur die Finanzgerichte in ihren Entscheidungen erteilen können.
Was sollten Betroffene tun?
Es besteht die Möglichkeit einem Strafverfahren zu entgehen und gegebenenfalls sogar Schadensersatz gegen die Credit Suisse und ihre Vermittler geltend zu machen. Voraussetzung für Ersteres ist, dass ggf. rechtzeitig eine Selbstanzeige gestellt wird. Eine solche Selbstanzeige ist noch so lange möglich, bis die Tat entdeckt wurde und der Steuerpflichtige davon Kenntnis erlangte.
Ein Schadensersatzanspruch gegen die Credit Suisse besteht, sofern innerhalb des Beratungsgespräches unrichtige bzw. unvollständige Angaben bezüglich des Anlageproduktes gemacht wurden. Möglicherweise ist auch eine Pflicht auf Seiten der Bank dahingehend zu erkennen, dass die Bank ihre Kunden über die durch das Jahressteuergesetz 2008 eingeführte Steuerpflicht für Kapitaleinkünfte aus vermögensverwaltenden Lebensversicherungen aufklären müsste.
Justus rät:
Anleger sollten unbedingt einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt aufsuchen. Nur so kann ggf. ein Steuerschaden ersetzt werden. Ratsam ist es in einem solchen Fall ggf. außerdem auch eine Nacherklärung von Steuern zusammen mit dem Steuerberater durchzuführen.
Für eine Erstberatung füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus oder rufen uns an.