Checkliste Verbraucherinsolvenzantrag

Checkliste:

Mit dem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens muss der Schuldner folgende Unterlagen und Erklärungen vorlegen:

  • die Bescheinigung über den erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuch (§ 305 Absatz 1 Nr. 1 Insolvenzordnung, InsO)
  • den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung (siehe auch unten) oder die Erklärung, dass eine solche nicht beantragt wird (§ 305 Absatz 1 Nr. 2 InsO)
  • ein Verzeichnis über das vorhandene Vermögen und das Einkommen, das Vermögensverzeichnis (§ 305 Absatz 1 Nr. 3 InsO)
  • eine Zusammenfassung des Inhalts dieses Verzeichnisses, die Vermögensübersicht (§ 305 Absatz 1 Nr. 3 InsO).
    Sie ist nötig, weil Vermögensverzeichnisse auch mehrere hundert Seiten stark werden können.
  • je ein Verzeichnis der Gläubiger und der gegen sie gerichteten Forderungen (§ 305 Absatz 1 Nr. 3 InsO).
    Die Gläubiger sind verpflichtet, bei der Vorbereitung des Forderungsverzeichnisses mitzuwirken und detaillierte Forderungsaufstellungen zu erteilen (§ 305 Absatz 2 InsO).
  • eine Erklärung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben (§ 305 Absatz 1 Nr. 3 InsO)
  • einen Schuldenbereinigungsplan über die Laufzeit von sechs Jahren (§ 305 Absatz 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 287 Absatz 2 Satz 1 InsO)

    mehr zur Verbraucherinsolvenz, Verfahren, Kosten und Restschuldbefreiung lesen Sie bitte hier

    Ansprechpartner und Autor:

    Knud J. Steffan
    Rechtsanwalt

    JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
    Eberswalder Straße 26
    10437 Berlin

    Tel.: 030 / 440 449 66
    Fax: 030 / 440 449 56

    E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
    Website: www.kanzleimitte.de

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