BGH: Spätes Lehman Brothers Urteil

BGH: Aufklärungspflichtverletzung bei Sonderkündigungsrecht trotz 100 %-igem Kapitalschutz
BGH, Urteil vom 20.11.2014, Az. XI ZR 169/13

Zum Urteil
Dem Bundesgerichtshof lag in seiner Entscheidung vom 20.11.2014, Az. XI ZR 169/13, ein Fall vor, bei dem der Kläger zu seinem im Jahre 2002 eröffneten Wertpapierdepot im Mai 2008 auf Empfehlung eines Mitarbeiters der Beklagten für den Kläger Inhaberschuldverschreibungen „Lehman Brothers Aktien Kupon Anleihen auf sechs DAX Werte“ erwarb. Der Berater hatte hierbei mit zwei Kurzinformationen geworben, in denen es u.a. heißt: „100% Kapitalschutz am Laufzeitende“ bzw. „Kapitalschutz bzw. Rückzahlung: 100% des Emissionspreises“. Trotz des 100 % eingeräumten Kapitalschutzes stand der Emttentin jedoch ein Sonderkündigungsrecht zu. Bei der Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts besteht jedoch für den Anleger das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Kapitalverlustes, da der geschuldete Rückzahlungsbetrag erheblich unter dem Nennbetrag liegen kann. Über dieses Risiko wurde der Anleger nicht aufgeklärt.
Der BGH führte hierzu aus, dass durch den 100 %-igen Kapitalschutz dem Anleger die Rückzahlung seines Anlagebetrages zum Laufzeitende vorbehaltlos garantiert wird. „Ein Sonderkündigungsrecht als zusätzliche einseitige Einwirkungsbefugnis der Emittentin auf diese Rahmenbedingungen schafft demgegenüber für den Anleger ein zusätzliches Risiko, das dem Wesensmerkmal des Kapitalschutzes diametral entgegensteht, denn der im Kündigungsfall von der Berechnungsstelle der Emittentin festzulegende kostenbereinigte Marktwert der Zertifikate kann den Anlagebetrag unterschreiten, dessen Garantie dann gerade entfällt. Dabei handelt es sich um eine für die Anlageentscheidung eines an Zertifikaten mit Kapitalschutz interessierten Anlegers wesentliche Anleihebedingung, über die ein solcher Kunde durch die ihn beratende Bank aufzuklären ist.“

Justus rät:
Auch die aktuelle Entscheidung des BGH stärkt wiederum die Anlegerrechte und ist gut auf andere Anlagen übertragbar. Anleger müssen von ihrem Berater vollumfänglich über alle Umstände aufgeklärt werden, die für ihre Anlageentscheidung relevant sind bzw. sein könnten. Geschieht dies nicht, verletzt der Berater seine Aufklärungspflicht. Die Folge einer solchen Aufklärungspflichtverletzung ist ein Schadensersatzanspruch des Anlegers auf Rückabwicklung der Anlage.
Soweit Ihnen gegenüber in Prospekten, Broschüren, Flyern oder mündlich eine Anlage als sicher dargestellt wurde, besteht nunmehr auch die Möglichkeit Ansprüche aufgrund entgegenstehender Vertragsbedingungen abzuleiten. Unzufriedene Anleger haben somit vom BGH eine weitere Möglichkeit erhalten, um sich von der ungeliebten Anlage zu trennen.

Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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Lehman Brothers


„Wenn man Recht hat und niemand widerspricht,
ist das in Ordnung.
Aber was ist, wenn man Unrecht hat?“
                                                                     (Konfuzius)


Was sind Zertifikate?
"Zertifikate sind Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen oder einfach ausgedrückt
Darlehen, deren Rückzahlung, gleich einer Wette, von ungewissen zukünftigen Umständen
abhängig ist" (BGH Urteil vom 27.09.2011).
Wußten Sie das vor der Zeichnung?

Käufer von Lehman Zertifikaten sollten Mut zur Klage gegen die Bank haben:
Lehman Brothers Zertifikate Anleger sollten spätestens jetzt handeln, da die Ansprüche gegen Banken zu verjähren drohen. Auch nach Verjährung von Schadenersatzansprüchen bestehen weitere Ansprüche gegen die Beraterbank. Das Handelsblatt rät Anlegern von Lehman Zertifikaten nun umgehend zu handeln und ihre Ansprüche bei den Banken geltend zu machen.

Zahlreiche erfolgreiche Klagen und gerichtliche Vergleiche in Sachen Lehman Brothers:
Im September 2008 hat Lehman Brothers Insolvent angemeldet und zahlreiche Anleger haben ihr eingezahltes Geld verloren. Verkauft wurden die Zertifikate oft von der Citibank (heute Targo Bank), der Dresdner Bank (heute Commerzbank), Sparkassen und der Postbank. Zahlreiche Gerichte haben Anlegern von Lehman Zertifikaten bereits Schadensersatz zugesprochen aber auch Klagen abgewiesen. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte aussergerichtlich und gerichtlich zahlreiche angemessene Zahlungsvergleiche mit den BAnken schließen und auch mehrere erfolgreiche Urteile erstreiten. Anleger von Lehman Zertifikaten wurden oft nicht über die komplexe Struktur und die Risiken der Zertifikate aufgeklärt. Anleger können daher Schadensersatzansprüche zustehen, die Sie nicht einfach verjähren lassen sollten.

Kurze Verjährung (3 Jahre ab Kauf) bei Zertifikaten und Hemmung durch den Ombudsmann:
Zu achten ist auf die kurze Verjährung der Ansprüche, die nach 3 Jahren nach dem Kauf der Lehman Zertifikate droht. Jedoch kann die Verjährung durch ein kostenfreiesSchlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Banken bis zu 6 Monaten nach Schlichtungsspruch gehemmt werden. Ist auch diese Frist abgelaufen muss und sollte nach Prüfung der Erfolgsaussichten geklagt werden.

Auch nach der Verjährung lohnt sich die Prüfung der Ansprüche und ggf. die Klageeinreichung:
Sind Schadenersatzansprüche im Einzelfall schon verjährt, lohnt sich die Prüfung ob nicht ausserdem Ansprüche gegen die Bank bestehen, die nicht der Verjährung des § 37a WpHG unterliegen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, der Berater später noch eine Halteempfehlung anbgegeben hat oder die Lehman Zertifikate telefonisch erworben worden sind. In lezterem Fall kann bei einer fehlenden Aufklärung über das Widerrufsrecht der Kauf auch heute noch widerrufen werden.

Erstberatung:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das
Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch.

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Rechtsanwalt Knud J. Steffan 
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