Ein Betrieb ist eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit einer organisatorischen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eingener Zielsetzung (EuGH, BAG).
Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 11.03.1997 (C 13/95 – “Ayse Süzen”) den Begriff der wirtschaftlichen Einheit als Anknüpfungspunkt für einen Betriebsübergang verwendet. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit kann dabei sowohl für einen ganzen Betrieb als auch für einen Betriebsteil verwendet werden. Eine wirtschaftliche Einheit ist eine organisierte Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit. Bei Übergang von Teilen eines Betriebes ist darauf abzustellen, ob der übergehende Teil des Betriebs eine organisierte Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Tätigkeit darstellt. Bei der Frage, ob ein Betriebsübergang vorliegt, kommt es entscheidend darauf an, ob eine wirtschaftliche Einheit (ein Betrieb oder Betriebsteil) vorhanden ist, die trotz ihres Inhaberwechsels ihre wirtschaftliche Identität bewahrt hat.
Der EuGH und BAG ziehen hier bestimmte Kriterien heran, die bei einer Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden sollen:
- die Art des Betriebs,
- Übergang der materiellen Betriebsmittel (Gebäude, bewegliche Güter),
- Übernahme der immateriellen Betriebsmitteln und der Organisation und Wert dieser,
- die Übernahme oder Nichtübernahme der Hauptbelegschaft,
- den Übergang der Kundschaft und der Lieferantenbeziehung
- den Grad der Ähnlichkeit zwischen der vor und der nach dem Übergang verrichteten Tätigkeit und
- Dauer der eventuellen Unterbrechung
Stillegung und Betriebsübergang schließen sich gegenseitig aus. Stilllegung setzt den endgültigen Entschluss voraus, den Betrieb auf unbestimmte, nicht unerhebliche Zeit einzustellen.
Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte Berlin berät und vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Soweit Sie Fragen zum Urlaubsgeldanspruch oder zum allgemeinen Arbeitsrecht haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder über das Kontaktformular an uns. Die telefonische Auskunft zu Gebühren und Verfahren ist kostenfrei.
Hans-Ulrich Kleimann,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
in Kooperation mit
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56