Audi Q3 Dieselskandal: Justus Klage erfolgversprechend

Bei einem noch laufenden Verfahren gegen die Audi AG hat uns das Landgericht Ingolstadt in einem Hinweis bestätigt, dass es die Klage für zulässig und begründet hält. Die Aussichten sind daher gut, dass unserem Mandanten der Schadenersatzanspruch zugesprochen wird.

Audi Q3 Dieselskandal: Justus Klage erfolgreich
Audi Q3 Dieselskandal

Audi ist als Tochter des VW-Konzerns genau so in den Abgasskandal verwickelt wie andere Autohersteller auch.

Die Betrugssoftware zur Manipulation der Abgaswerte wurde nun auch bei zahlreichen Audi-Modellen festgestellt. Daher sind die betroffenen Fahrzeuge von Fahrverboten und Stilllegungen bedroht.

Anstatt bei der Aufklärung zu helfen, bezeichnete der Vostand die manipulierten Motoren/ Abschalteinrichtungen als „Versehen“. Er gab die Existenz der Schummelsofware erst zu, als die Prüfer ihn sicher feststellen konnten. Nun wurde auch der deutschen Behörden Audi-Chef Rupert Stadler in Untersuchungshaft genommen.

Schadensersatz für unseren Mandanten

In einem Klageverfahren, welches wir gegen die Audi AG; VW Bank führen hat das Gericht uns einen Hinweis gem. § 139 ZPO gegeben, dass ein möglicher Schadensersatz aus  §§ 823 II BGB, 6 I, 27 I EG-FGV besteht.

Zum Sachverhalt

Der Kläger erwarb 2014 einen gebrauchten PKW Audi Q3 2.0 TDI quattro. Dieser Audi Q3 ist mit einem 2.0 l Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet. Die Beklagte ist eine Tochtergesellschaft der Volkswagen AG und Herstellerin des Fahrzeugs.

In dem Fahrzeug war eine Motorensteuerungsgerätesoftware installiert, die erkennt, wenn das Fahrzeug auf dem Prüfstand den neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) durchfährt. Dann wird sofort ein besonderer Modus aktiviert (sog. Umschaltlogik).

Das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtete die Audi AG mit Bescheid vom 14.10.2015, bei allen betroffenen Fahrzeugen des Motors EA 189 die unzulässige Abschaltvorrichtung zu entfernen und nachzuweisen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Der Kläger ist der Nachbesserungsaufforderung nachgekommen und hat das erforderliche Software Update aufspielen sowie erforderliche Umrüstungen vornehmen lassen.

Klage auf Schadenersatz auch nach Software Update möglich

Aufgrund des Mehrverbrauches und des Leistungsverlußtes ließ sich der Kläger durch Justus Rechtsanwälte beraten. Wir haben dann die Klage gegen die Audi AG vor dem LG Ingolstadt auf Zahlung des Kaufpreises sowie Zinsen gegen Rückgabe des Fahrzeuges anhängig gemacht.

Hinweis des LG Ingolstadt auf gute Erfolgsaussichten

Das LG Ingolstadt hat die mündliche Verhandlung anberaumt und bereits vorab die Beklagte darauf hingewiesen, dass ein Anspruch des Klägers gem. § 823 Abs. 2 i.V.m. § 27 EG-FGV in Betracht kommt.

Auch nach Auffassung von Justus Rechtsanwälte hat die Beklagte durch den Einbau der Abschalteinrichtung in den Audi Q3 gegen § 27 EG-FGV verstoßen und damit ein Schutzgesetz verletzt. Hierdurch wurde der Klagepartei ein Schaden zugefügt. Es ist klar erkennbar, dass § 27 EG-FGV auch den einzelnen Verbraucher schützen soll. Denn der Verordnungsgeber wollte, dass nur technisch einwandfreie und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen hergestellte Fahrzeuge an Verbraucher ausgeliefert werden.

Diese Audi Fahrzeuge sind betroffen

Lesen Sie hier mehr zum Diesel Abgasskandal

Justus rät:

Haben Sie einen Audi Diesel gekauft, finanziert oder geleast und wollen diesen zurück geben, bzw. den eingetretenen Minderwert gegen die Audi AG einklagen? Dann wenden Sie sich an uns. Wir vertreten eine Vielzahl von Autokäufern sowohl in Klageverfahren als auch beim Widerruf der Autofinanzierungen.

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Foto: © Peggy und Marco Lachmann-Anke/ pixabay.com

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
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JUSTUS Rechtsanwälte setzt Verbraucherrechte in dem VW Skandal, also die Rechte der betroffenen Autokäufer und VW-Aktionäre und Anleger durch.
Hierbei kommen sowohl Schäden der Aktionäre und Anleger, die durch den massiven Kurs- und Wertverluste der Aktien durch den Betrug und das Verschweigen des VW-Konzerns entstanden sind in Betracht, als auch die gerichtliche Durchsetzung der Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge gegen Kaufpreiserstattung.

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Ihre Ansprüche als VW-Käufer

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
Es geht dabei zum Beispiel um den Golf der sechsten Generation, den Passat der siebten Generation sowie um die erste Generation des Volkswagen Tiguan. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi.
Allein in Deutschland sind nach VW-Angaben gut 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Sollten Sie ein solches Fahrzeug besitzen, informiert Sie der Hersteller über das konkrete Nachbesserungsangebot.
Hierauf müssem Sie sich nicht einlassen. Nach neueren Urteilen kommt auch der Rückkauf der Fahrzeuge und Schadenrsatz in Betracht.

Auch kommen inzwischen weitere Dieselautohersteller wie Mercedes in den Verdacht, die Abgas-Grenzwerte im tatsächlichen Verkehr um ein Vielfaches zu überschreiten.

Ist Ihr Auto betroffen?

Sie können selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Die Nummer geben Sie auf der entsprechende Webseite (z.b. www.volkswagen.de/info) ein und bekommen dann Auskunft, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist.

Ihre Rechte im VW Abgasskandal gegenüber VW, Skoda, Audi und Seat sollten Sie dann umgehend wahrnehmen, zumal in vielen Fällen die Gewährleistungansprüche bereits verjährt sein könnten, bzw. die Verjährung in Kürze einzutreten droht.

Nachbesserung

Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Sie müssen dazu aber den Händler schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ist der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert aber nach angemessener Frist die manipulierten Abgassoftware nicht ausgetauscht, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Angemessen ist heir ohl eine Frist von etwa 2 Monaten zur Nachbesserung. Nach einigen Urteilen ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht nötig (z.B. Landgericht Krefeld). Es ist aber zu empfehlen, den Ablauf der Nachfrist abzuwarten.

Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel
Wenn die Nachbesserung nicht gelingt, kann ein Käufer neben dem Rücktritt auch den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB). Wire hoch der Scahden und damit der Minderungsbetrag wegen der Manipulationssoftware ist, kann mangels Rechtsprechung nur geschätzt oder durch Gutachter bewertet werden.

Erklären Sie jetzt - nach Nachbesserungsfrist - den Rücktritt und verlangen den Kaufpreis

Die Aussichten für die Rückabwicklung des Kaufs der betroffenen umwelt- und gesundheitsschädlichen PKW sind gut. Es gibt mittlerweile mittlerweile bundesweit im VW-Abgasskandal Urteile, nach denen Autohändler verurteilt wurden, die manipulierten Autos zurück zu nehmen.
Lassen Sie sich daher nicht vertrösten, sondern lassen Sie rechtzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und klagen ggf. den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung ein.
Es ist durchaus naheliegend, dass bald sämtliche maipulierten Dieselautos im VW Abgasskandal die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird und dies aufgrund der 5 - 10fachen Überschreitung der Eurogrenznorm auch zu Recht.

VW- Prozesstaktik durch Vergleich und Verjährung:

Die Taktik von VW zielt anscheinend auf eine Sache besonders ab: Die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten abzuwarten und dann ggf. geltend zu machen. Durch jeden Vergleich wird eine Entscheidung eines Gerichtes umgangen bzw. herausgezögert. Insbesondere wird nicht durch ein Oberlandesgericht zu Lasten des Konzerns entschieden.
Allerdings haben u.g. Gerichte schon verbraucherfreundlich entschieden. Die Devise der VW-Käufer muss folglich lauten seine Rechte gegen den Konzern bzw. den Vertragshändler durchzusetzen.
 
Urteile pro Autokäufer in VW Abgasskandal:

Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)

Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

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