ASPECTA Lebensversicherung – unzählige Widerrufsbelehrungen fehlerhaft

Mehr als die Hälfte aller Kunden der ASPECTA Lebensversicherung AG, die zwischen 1994 und 2007 einen Vertrag über eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, kann diesem trotz 14-tägiger Widerspruchsfrist noch heute widersprechen.

ASPECTA Lebensversicherung  - unzählige Widerrufsbelehrungen fehlerhaft
ASPECTA Lebensversicherung – unzählige Widerrufsbelehrungen fehlerhaft

Grund dafür sind Fehler in den Vertragsunterlagen der ASPECTA Lebensversicherung AG, wodurch die Kunden nicht ordentlich über ihr Widerrufsrecht unterrichtet wurden und die Frist somit nie zu laufen begann. Fehler der ASPECTA Lebensversicherung AG waren beispielsweise  das Fehlen einer Belehrung über die nötigen Formerfordernisse der Widerspruchserklärung (vgl. § 5a VVG a.F.). Außerdem fehlte oft die Benennung der für den Fristbeginn maßgeblichen Unterlagen (Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen, sowie die Verbraucherinformationen nach § 10a VAG). – BGH, Urteil vom 23.03.2016 – IV ZR 122/14 

 Laut dem Europäische Gerichtshof (EuGH)  kann der Versicherungsnehmer dem Vertragsschluss noch heute widersprechen und infolge dessen höhe Rückzahlungsansprüche geltend machen kann.

Widerruf besser als Kündigung (ASPECTA LV)

Der Widerruf erweist sich auch als enorm rentabler, als eine bloße Kündigung. Nach einem Widerspruch wird der Versicherungsnehmer so behandelt, als habe er den Vertrag nie abgeschlossen. Somit muss die Versicherung alle gezahlten Beiträge zurück erstatten plus Verzinsung dieser Beiträge als Nutzungsersatz, da das Versicherungsunternehmen mit dem Geld des Versicherungsnehmer arbeiten konnte. Ein weiterer enormer Vorteil gegenüber der Kündigung ist, dass beim Widerruf der Versicherungsnehmer ebenfalls die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten rückerstattet bekommt, was bei einer Kündigung nicht der Fall wäre.

JUSTUS rät:
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen sich von Ihrer Lebensversicherung zu lösen, beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei Ihrer Kündigung oder einem Widerruf Ihrer Versicherung.

Lassen Sie ihre Widerrufsbelehrung von unseren Spezialisten kostenfrei prüfen. Wir teilen Ihnen auch mit, welchen Betrag Sie ggf. über dem Rückkaufswert beanspruchen können und welche Kosten auf Sie zu kommen. Das Verfahren nach Ablehnung eines Widerrufs wird von den Rechtsschutzversicherung meißt übernommen.
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und laden Sie ihre Widerrufsbelehrung hoch.

Foto: © Nattanan Kanchanaprat/ pixabay.com

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
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VERSICHERUNGSRECHT82
Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
Die Kapitallebensversicherung dient sowohl als Altersvorsorge sowie als Absicherung der Familie im Todesfall. Zum Vertragsende wird der angesparte Betrag mit Zinsen ausgezahlt.
Rentenversicherungen dienen ebenfalls der Altersvorsorge und werden teilweise auch als Steuermodell verkauft. Sie gehören in den Bereich der Sozialversicherungsrechts. Gerade aber bei Kündigungen oder Widerruf von Rentenversicherungen vertreten wir Sie gern.
  • Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung versichert gegen Schadensersatzforderungen, die auf Grund von (auch grob) fahrlässigem Verhalten anfallen.
Die BU-Versicherung garantiert die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit. Versichert ist die berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Nicht selten kommt es dabei zu Rechtsstreitigkeiten, denn von Seiten der Versicherer wird genauestens untersucht, ob tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung vorliegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient letzlich dem Schutz vor Armut, sollte man nicht mehr in der Lage sein, am Erwerbsleben teilzunehmen.
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  • Hausratversicherung
Als reine Sachversicherung schützt die Hausratversicherung die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände des Haushalts vor Feuer- und Wasserschäden oder Einbruch und ersetzt auch die möglichen Reparatur- und Aufräumkosten.
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Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder verkehrsteilnehmende Fahrzeuginhaber zwingend abschließen muss, gibt es auch Teil- und Vollkaskoversicherungen, die Schäden am eigenen Fahrzeug z.B. aus Unfällen oder durch Unwetter erstatten.
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Krankenversicherungen und Rentenversicherungen fallen in den Bereich des Sozialrechts. Bei Streitigkeiten im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht kooperieren wir mit einem erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht.
Rechtsschutzversicherungen dienen der Absicherung der Kosten eines Rechtsstreits in einem eintretenden Rechtsschutzfall. Leider werden bei neueren Verträgen immer mehr Risikoausschlüsse in den Versicherungsvertrag (ARB) eingebaut, so dass es immer häufiger zu eienr Ablehnung der Deckung des Rechtsschutzfalles kommt. Hier lohnt es sich oft einen versierten Rechtsanwalt mit einer Deckungsanfrage und ggf. Deckungsklage zu beauftragen.
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