Ascent AG
Fehlerhafte Anlageberatung bei Aktienfonds – OLG Karlsruhe verurteilt ascent AG wegen Fehler eines unabhängigen dritten Vermittlers.
Soweit anhand von Diagrammen oder in Textform in Prospekten oder Produktbeschreibungen die Performannce des Fonds oder Anlageprodukts angepriesen wird, ist stets ein deutlicher Hinweis nötig, dass eine Performance der vergangenen Jahre keine Garantie für die Zukunft ist.
Fehlt dieser deutliche Hinweis und ist die Performance Teil der Beratung, kann von einem Beratungsfehler mit Folge des Schadenersatzes ausgegangen werden.