Arbeitsrecht Berlin: Berliner Angestellte des Öffentlichen Dienstes und in Krankenhäusern können auf mehr Geld hoffen!

Berliner Angestellte des Öffentlichen Dienstes und in Krankenhäusern können auf mehr Geld hoffen. Eine Ungleichbehandlung hinsichtlich der Vergütung nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) allein nach Altersstufen ist diskriminierend.

Im August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, das die Benachteiligung von Arbeitnehmern u.a. aufgrund des Alters verbietet.

Alle Bundesländer haben dementsprechend ihre Tarifverträge geändert und die Altersstufen durch „Erfahrungsstufen“ ersetzt. Berlin als einziges Bundesland steht dem bis heute nach. Ein 39jähriger Berliner Angestellter fühlte sich gegenüber seinen älteren Kollegen und Kolleginnen benachteiligt und klagte vor dem Arbeitsgericht Berlin. Die Sache ging in die höheren Instanzen, der Kläger gewann jetzt die Berufung vor dem Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin. Die 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts gab ihm Recht und führte aus, dass nicht nur ein älterer, sondern auch ein jüngerer Angestellter diskriminiert werden könne. Wer nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) bezahlt wird, kann nunmehr verlangen, in die höchste und teuerste Altersstufe eingruppiert zu werden. Auf das Alter komme es demnach nicht an. Eine Staffelung der Gehälter allein nach Lebensalter sei diskriminierend und damit rechtswidrig. Das LAG stellte ferner fest, dass sich eine solche Diskriminierung lediglich durch Gleichstellung mit dem Meistbegünstigten aus der Welt schaffen ließe. Berlin wird den Mann demnach rückwirkend zum 1. September 2006 in die höchste Tarifstufe eingruppieren und entsprechend vergüten müssen, sollte das Urteil durch das Bundesarbeitsgericht in Leipzig (BAG) bestätigt und damit rechtskräftig werden. Die Senatsinnenverwaltung hat bereits angekündigt, gegen das Berliner LAG-Urteil vom 11.09.2008 Revision einzulegen.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird Berlin tief in die Tasche greifen müssen. Fast 50 000 Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes werden hier nach BAT bezahlt; er wird auch auf viele andere Arbeitnehmer angewendet, etwa in Krankenhäusern. Wegen des jahrelangen Einstellungsstopps befinden sich viele ohnehin in der höchsten Stufe; nach Angaben der Finanzverwaltung sind von den mehr als 40 000 Angestellten inklusive 10 000 Lehrern etwa 25 Prozent betroffen.

Selbst wenn das Urteil durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt wird ist offen, ob wirklich nach der höchsten Stufe gezahlt werden muss. Wie es derzeit aussieht, lässt sich eine Ungleichbehandlung allerdings nur auf diese Weise vermeiden. Alles andere liefe wiederum auf eine Staffelung nach Altersstufen hinaus. Gerade das aber, so das LAG, führte zu der Diskriminierung.

Wir raten daher allen Betroffenen, ihren Anspruch –unabhängig davon, wie das BAG entscheiden wird- schnellstmöglich geltend zu machen, da dies nur sechs Monate rückwirkend möglich ist.

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Autorin:
Ass.jur. Katrin Polz

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

 

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