ApolloProScreen ist insolvent
ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i. L.
ApolloProScreen GmbH
Der sich nunmehr in Abwicklung befindliche Medienfonds ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i. L. hat über seine Geschäftsführung mit Schreiben vom 23.01.2015 bekannt gegeben, dass sich sowohl die ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i. L. als auch die ApolloProScreen GmbH am 22.12.2014 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt haben.
Schon vor dem Insolvenzantrag häuften sich die Meldungen das der Fonds wiedermal versucht hatte, Gelder einzutreiben. Ziel war es wohl insbesondere erhaltene Ausschüttungen der Anleger zur Gesellschaft zurück zu führen. Da diese zweifelhafte Finanzierungsmaßnahme offensichtlich nicht erfolgversprechend war, hat sich die Geschäftsführung nunmehr für den Weg in die Insolvenz entschieden. Jedoch hat auch diese Maßnahme einen fahlen Beigeschmack. Im Schreiben fordern die Gesellschaften die Anleger dennoch zur Zahlung der noch ausstehenden Einlagen auf, um die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen und damit den Insolvenzantrag zurücknehmen zu können. Wer böses dahinter vermutet, sieht darin auch nur eine erneute Maßnahme zur Kapitalgewinnung. Ob tatsächlich die Insolvenzvoraussetzungen vorliegen, kann von außer nicht beurteilt werden.
Justus rät:
Anleger der ApolloProScreen-Fonds sollten den ihnen entgegengehaltenen Zahlungsansprüchen nicht ohne Weiteres nachkommen und einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten. Dieser kann einzelfallabhängig die Trennung vom Fonds erwirken oder zumindest mit Gegenansprüchen aufrechnen und die Anleger damit vor weiteren Verlusten schützen. Bei den bisherigen Mandaten, die von der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte vertreten wurden, ergaben sich insbesondere aus Falschberatungen und fehlerhafter Widerrufsbelehrungen Angriffspunkte. Daneben bestehen noch weitere Möglichkeiten die am Einzelfall von uns geprüft werden.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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