ApolloProScreen ist insolvent

ApolloProScreen ist insolvent
ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i. L.
ApolloProScreen GmbH

Der sich nunmehr in Abwicklung befindliche Medienfonds ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i. L. hat über seine Geschäftsführung mit Schreiben vom 23.01.2015 bekannt gegeben, dass sich sowohl die ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i. L. als auch die ApolloProScreen GmbH am 22.12.2014 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt haben.

Schon vor dem Insolvenzantrag häuften sich die Meldungen das der Fonds wiedermal versucht hatte, Gelder einzutreiben. Ziel war es wohl insbesondere erhaltene Ausschüttungen der Anleger zur Gesellschaft zurück zu führen. Da diese zweifelhafte Finanzierungsmaßnahme offensichtlich nicht erfolgversprechend war, hat sich die Geschäftsführung nunmehr für den Weg in die Insolvenz entschieden. Jedoch hat auch diese Maßnahme einen fahlen Beigeschmack. Im Schreiben fordern die Gesellschaften die Anleger dennoch zur Zahlung der noch ausstehenden Einlagen auf, um die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen und damit den Insolvenzantrag zurücknehmen zu können. Wer böses dahinter vermutet, sieht darin auch nur eine erneute Maßnahme zur Kapitalgewinnung. Ob tatsächlich die Insolvenzvoraussetzungen vorliegen, kann von außer nicht beurteilt werden.

Justus rät:
Anleger der ApolloProScreen-Fonds sollten den ihnen entgegengehaltenen Zahlungsansprüchen nicht ohne Weiteres nachkommen und einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten. Dieser kann einzelfallabhängig die Trennung vom Fonds erwirken oder zumindest mit Gegenansprüchen aufrechnen und die Anleger damit vor weiteren Verlusten schützen. Bei den bisherigen Mandaten, die von der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte vertreten wurden, ergaben sich insbesondere aus Falschberatungen und fehlerhafter Widerrufsbelehrungen Angriffspunkte. Daneben bestehen noch weitere Möglichkeiten die am Einzelfall von uns geprüft werden.

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Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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Medienfonds und Filmfonds

Mit Hilfe von Medienfonds sollen Film- und Fernsehproduktionen bei der Finanzierung unterstützt werden. Bekannt sind vor allem KGAL oder Hannover Leasing. Was grundsätzlich wie eine rentable und auch allgemeinnützige Anlageform aussieht, stellte sich jedoch in der Praxis oft als Risikogeschäft für den Anleger heraus, auch wenn einige der finanzierten Filme sich zu Kassenschlagern entwickelten.

Das Wesen der Medienfonds

In der Sache werden die Medienfonds als geschlossene Fonds vermarktet, der potentielle Anleger kann eine Beteiligung also nur während eines bestimmten Zeitraums zeichnen. Als Anreiz für die Beteiligung wird er dann am Einspielergebnis beteiligt. Die Medienfonds werden meist in der Rechtsform der GmbH & Co KG betrieben; dies führt dazu, dass im Falle der Insolvenz des Fonds eine Haftung für Einlageverluste schwierig zu realisieren ist, da die Gesellschafter der GmbH als diejenigen, die maßgeblich das Geschäft des Fonds gesteuert haben, persönlich nicht haften müssen.

Medienfonds als angebliches Steuersparmodell

Grund für eine Beteiligung an Medienfonds war in der Vergangenheit auch häufig eine steuerliche Besonderheit in Deutschland: es konnten im ersten Jahr der Beteiligung bis zu 100 % der Einlage steuerlich berücksichtigt werden. Diese Möglichkeit wurde 2005 durch eine Gesetzesnovelle beseitigt. Bereits seit 2001 wurde die steuerliche Vergünstigung nach dem so genannten Medienerlass des Bundesfinanzministeriums nur gewährt, wenn die Gesellschafter des Fonds als „Filmhersteller“ gelten konnten, sie auf die Produktion des Films also maßgeblichen Einfluss ausübten. Dies war insbesondere dann problematisch, wenn nur einmal jährlich eine Anlegerversammlung stattfand, bei der eine allgemeine Information über die Filmprojekte gegeben wurde. Auch die Vertretung durch einen Beirat zu diesem Zweck konnte die Steuervergünstigung nur dann herbeiführen, wenn sich darin Fachkundige aus der Film- und Fernsehbranche befanden.

Risiken bei Medienfonds

Allerdings war auch die Beteiligung an den Medienfonds an sich für viele Anleger risikoreich: schließlich handelt es sich um einen Geschäftsbereich, in dem der normale Anleger kaum Erfahrung besitzt, er die Qualität und den Erfolg der produzierten Filme also kaum bewerten kann.
Auch ergaben sich durch die veränderten Möglichkeiten zur steuerlichen Geltendmachung vielfach Nachteile für die Anleger; diese wurden oftmals explizit mit dem Versprechen der Steuerersparnis zur Beteiligung am Fonds verleitet. Nach Änderung der Steuerpraxis folgten dann Nachforderungen durch die Finanzämter. Teilweise wurden die Kunden trotz Kenntnis des Fondsanbieters nicht über diesen Sachverhalt aufgeklärt oder Fondsprospekte falsch gestaltet, so dass es für diese möglich ist, sich von den Fonds zu lösen. Allerdings besteht diese Möglichkeit im Regelfall nur dann, wenn die Vermittler des Filmfonds die maßgeblichen Fakten auch tatsächlich kannten.

Inzwischen sind Medienfonds als Anlage aus den genannten Gründen wohl nicht mehr attraktiv.

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Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
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