BGH sieht DAB BAnk AG und bestimmten oraussetzungen in der Haftung für Accessio Beratung:
Laut Presseberichten habe der 11. Senat des Bundesgerichtshofs am 19.03.2013 klargestellt, dass die Münchener DAB Bank AG für Informationspflichtverletzungen der ACCESSIO AG haftet (XI ZR 431/11). Dies, wenn für die Bank die systematische Falschberatung der ACCESSIO AG objektiv erkennbar gewesen ist.
Accessio AG früher Driver & Bengsch AG
Die Accessio AG hieß früher Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG und lockte auch ganz konservative, sicherheitsorientierte Anleger mit hochverzinsten Tagesgeldangeboten der DAB Bank AG.
Die meisten von der Accessio AG vermittelten Wertpapiere waren hochspekulativ. Einer Vielzahl der Accessio Kunden wurden Cargofresh-, Pongs & Zahn-, HPE-, Ponaxis-, Salvator- und Wertpapiere der Zachower Konservenfabrik vermittelt und verloren fast alles. Die meisten Unternehmen sind inzwischen insolvent.
DAB Bank AG verurteilt: OLG Müchen vom 29.05.2012 (5 U 3242/11)
Erstmals hatten geschädigte Anleger der insolventen Accessio AG erfolgreich gegen die DAB Bank geklagt. Das Oberlandesgericht München verurteilte die Direktbank mit Urteil vom 10.07.2012 zu einer Schadenersatzzahlung.
Die Kunden hatten durch die Vermittlung des Wertpapierhandelshauses Driver & Bengsch Geld auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto bei der DAB Bank angelegt. Driver & Bengsch, die spätere Accessio AG, nutzte dies aus und verkaufte rund 48.000 Kunden zusätzlich hochriskante Wertpapiere. Im Jahr 2007 waren 314 Millionen Euro dort angelegt.
Accessio ging in Insolvenz und die Kunden blieben auf den Verlusten sitzen.
Die Kanzlei Justus vertritt ein Vielzahl der geschädigten Anleger. Sollte sich die systematische Zusammenarbeit der DAB Bank mit der Accessio AG bestätigen könnten viele Betroffene ihr Geld unter von der DAB Bank AG zurückerlangen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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