Das partiarische Darlehen gilt als eine Sonderform des Kredits, die sich dadurch auszeichnet, dass eine Person einem Unternehmen oder Einzelkaufmann eine Geldsumme in bestimmter Höhe zahlt, wofür der Darlehensgeber am Gewinn des Unternehmens beteiligt wird.
Der Unterschied zum gewöhnlichen Darlehen besteht also darin, dass der Darlehensgeber hier keinen Zinsanspruch besizt.
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