Die Zulassung von Wertpapieren bescheinigt die Berechtigung zum amtlichen Handel. Diese erfolgt durch einen Zulassungsantrag bei der jeweiligen Zulassungsstelle. Ein solcher Antrag enthält sämtliche Angaben zum Wertpapier, wie die Höhe, Art und Termine.
Vor der Emission wird dies durch einen Aushang im Börsensaal und Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Ferner, muss auch ein Börsenprospekt veröffentlicht werden, das alle Angaben zum Wertpapier enthält.


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