Zinsabschlagssteuer

Die Zinsabschlagssteuer meint die Kapitalertragssteuer auf Zinsen, bei der die Auszahlungsstelle der Zinsen erhoben wird.

Da sie steuerlich wie eine Einkommenssteuervorauszahlung an den Zinsempfänger wirkt, ist sie auf die Einkommenssteuerschuld aufzurechnen.

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