Es wird unterschieden zwischen dem einfachen Arbeitszeugnis und dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Ersteres dient mehr oder minder als Beschäftigungsnachweis und enthält so lediglich Art und Dauer der Beschäftigung. Das qualifizierte Arbeitszeugnis gibt Aufschluss über die Leistung des Arbeitnehmers, sein Verhalten und weitere qualifizierende Faktoren.
Generell darf das Arbeitszeugnis keine Falschaussagen oder verdeckte “Zeugnissprache” enthalten und muss wohlwollend formuliert sein, andernfalls kann vom Arbeitnehmer eine Änderung des Zeugnisses verlangt werden.