Wiederanlage

Eine Wiederanlage bezeichnet turnusmäßige Ausschüttungen aus dem Fondsvermögen, die direkt bei dem Erwerb neuer Fondsanteile genutzt werden.

Häufig wird hierbei ein sogenannter Wiederanlagerabatt gewährt, bei dem ganz oder teilweise auf den Ausgabeaufschlag verzichtet wird.

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