Wettbewerbsverbot

Das Wettbewerbsverbot impliziert die Pflicht des Arbeitnehmers während der Dauer des Arbeitsverhältnisses von jeglichem Wettbewerb gegenüber dem Arbeitgeber abzusehen.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht ein solches Verbot nur dann fort, wenn dies vertraglich so vereinbart wurde.

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