Eine Vollmacht wird dazu genutzt, um einen Ausführenden zur Erledigung bestimmter Rechtsgeschäfte zu berechtigen. Man unterschiedet hierbei zwischen der Handlungsvollmacht, die zur Erledigung bestimmter Rechtsgeschäfte berechtigt, und der Generalvollmacht, die alle Arten von Rechtsgeschäften einschließt.
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