Versetzungen bzw. die Abänderung der Arbeitstätigkeit oder des Arbeitsortes sind dem Arbeitgeber möglich, solange der Arbeitsvertrag dahingehend Kapazitäten vorsieht.
Sind die im Arbeitsvertrag vereinbarte Beschäftigung und der Arbeitsort jedoch konkret beschreiben, so kann der Arbeitgeber einen Wechsel nur anhand einer Änderungskündigung oder einvernehmlichen Regelung der Vertragsparteien erreichen.


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