Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine Kündigung, deren Ursache auf das Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. Der Arbeitgeber ist hierbei nicht weiterhin dazu verpflichtet, jenes Verhalten zu dulden. Vor Ausspruch der Kündigung ist es jedoch gemäß Kündigungsschutzgesetz i.d.R. angezeigt, zu allererst eine Abmahnung zu erteilen, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Besserung darzubieten.
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