Verbraucherdarlehensvertrag

Den Verbraucherdarlehensvertrag zeichnet gegenüber einem regulären Darlehensvertrag aus, dass der Vertrag zwischen einem Verbraucher als Darlehensnehmer und einem Unternehmer als Darlehensgeber geschlossen wird. Da er zu den Darlehensverträgen gezählt wird, gelten auch für ihn die allgemeinen Vorschriften über den Darlehensvertrag (§§ 488 bis 490 BGB; ab § 491 BGB mit Ausnahmen).

Entgegen dem allgemeinen Denken, zählen Überziehungskredite für ein Girokonto nicht unter die Verbrauchendarlehensverträge (§ 493 BGB).

 

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