Ein Treuhandsmodell, auch Treuhand genannt, bezeichnet eine Rechtsmachtübertragung vom Treugeber an den Treunehmer bzw. Treuhänder.
Im Anlage- und Fondsbereich erwirkt sich diese Übertragung zwischen Anleger (Treugeber) und i.d.R. einem Kommanditisten (Treuhänder), der am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt wird und den Status des Gesellschafters annimmt. Der Treugeber erfährt an dieser Stelle eine mittelbare Beteiligung an dem Fondvermögen, da er nicht direkt selbst daran beteiligt ist, sondern der Treuhänder dazwischen steht.
Vergleichbar ist dazu die atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung.


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