Als Totalverlust bezeichnet man den Verlust des gesamten an der Börse eingesetzten Kapitals eines Wertpapiers, der im Zuge einer ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung oder infolge betrügerischer Absichten der Beteiligten, als Risiko besteht.
Zumeist entsteht dieses bei geschlossenen Fonds, da es dort keinerlei Einlagesicherungsfonds gibt und bei Pflichtverstößen oder Fehlern die Fondsmanager zumeist mit deren Eigenkapital haften.
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