Tarifvertrag

Der Tarifvertrag bezeichnet in Deutschland einen kollektiven Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien. Dieser muss nach deutschem Recht Auskünfte über den Inhalt, Abschluss und Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten. Ferner müssen Regelungen zu betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Belangen sowie zu den Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien aufgeführt werden.
Die Tarifvertragsparteien sind einzelne Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften der Arbeitnehmer.

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