Das Tafelgeschäft, auch Schaltergeschäft oder Over-the-Counter-Geschäft, ist ein Geschäft, bei dem ein Kreditinstitut am Bankschalter Wertpapiere Zug um Zug gegen Barzahlung des Kaufpreises veräußert oder ankauft. Bei einem Betrag von 10.000 € und mehr müssen, aufgrund der Anzeigepflicht des Geldwäschegesetzes, persönliche Daten des Kunden festgehalten werden.
Grundsätzlich muss bei einem Tafelgeschäft eine Legitimationsprüfung durchgeführt werden.
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