Die Stückaktie bezeichnet eine unechte nennwertlose Aktie, bei der der Aktionär pro Aktie mit jeweils dem gleichen Teilbetrag des Grundkapitals beteiligt ist. Der rechnerische Nennwert lässt sich anhand der Teilung des Grundkapitals durch die Gesamtanzahl der Aktien errechnen und muss somit mindestens einen Euro betragen. Ein Vorteil der Stückaktie liegt darin begründet, dass eine den Wert des Anteils verändernde Kapitalmaßnahme keine Anpassung der Aktienurkunde erfordert.
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