Steuerhinterziehung

Die Steuerhinterziehung, auch Zollhinterziehung, bildet eine rechtswidrige Form der Steuerabwehr und ist daher eine Straftat gemäß § 370 AO.
Eine solche Handlung kennzeichnet, dass vorsätzlich gegenüber Behörden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und nicht korrigiert werden oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlassen wird, um Steuern einzusparen.
Die Steuerhinterziehung umfasst auch die leichtfertige Kürzung von Steuern, sowie nicht gerechtfertigte Steuervorteile und wird mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

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