Steigermodell

Das Steigermodell bildet seit dem Anfang der 90er Jahre eine besondere Variante des Emissionssystems. Kennzeichnend ist, dass atypisch stille Gesellschafter aus ihrer ursprünglichen Emission in andere Emissionen wechseln können, selbst wenn diese später aufgelegt wurden. Hierbei „steigt“ der Gesellschafter also lediglich von einer Emission in die nächste, wobei die bereits eingezahlten Beträge, aber auch die noch existente Zahlungsverpflichtung, bestehen bleiben.

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