Die Sperrzeit ist eine Fristregelung im deutschen Sozialrecht, in der wegen versicherungswidrigem Verhalten gemäß § 144 SGB III der Anspruch auf Arbeitslosengeld temporär erlöschen kann.
Die Dauer der Sperrzeit hängt hierbei von dem jeweiligen Fehlverhalten ab und kann zwischen einer Woche (etwa bei Meldeversäumnissen) und zwölf Wochen (z.B. bei Arbeitsaufgabe) betragen.


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