Spareinlagen

Spareinlagen sind Einlagen, die von einem Kreditinstitut unbefristet angenommen und durch eine Urkunde, sowie Sparbuch, als solche gekennzeichnet werden. Sie dienen so dem Ansammeln von Vermögen, im Gegensatz zur Sichteinlage.

Zivilrechtlich gelten Spareinlagen als Darlehen, wobei eine bankrechtliche Definition dem § 21 IV RechKredV zu entnehmen ist.

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