Die Sozialauswahl ist ein Schema, das der Arbeitnehmer anzuwenden hat, wenn er im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes mehrere betriebsbedingte Kündigungen ausspricht. Hierbei werden die Arbeitnehmer mit der geringsten sozialen Schutzwürdigkeit ermittelt und gekündigt. Zu den Parametern gehören etwa Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und etwaige Behinderungen.
In Ausnahmen können Mitarbeiter aus der Sozialauswahl ausgesondert werden, etwa wenn die Kenntnisse, Leistungen oder Fähigkeiten des betroffenen Arbeitnehmers besonders wichtig für den Betrieb sind.


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