Die Quellensteuer zeichnet aus, dass eine Steuererklärung bei dieser nicht notwendig ist, da die depotführenden Banken die Steuer direkt an das Finanzamt weiterleiten.
Parallel dazu wird ein Sparer-Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 801 Euro eingeführt, der Verwendung findet, wenn der individuelle Steuersatz unter 25% liegt.


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